EG Aufstieg ? Öffentlichkeitsfahndung nach weiteren Tatverdächtigen
Nach den Ausschreitungen am 21. April 2018 im Zusammenhang mit den Aufstiegsfeierlichkeiten des 1. FC Magdeburg fahndet die Magdeburger Kriminalpolizei mit weiteren Fotos nach Tatverdächtigen. Es liegen Beschlüsse des Amtsgerichts Magdeburg zur Veröffentlichung von sechs weiteren Tatverdächtigen vor (TV 12-17). Darüber hinaus wurden für vier bereits veröffentlichte Tatverdächtige neue Bilder für die Öffentlichkeitsfahndung freigegeben (TV 03, TV 05, TV 10, TV 11). Diese abgebildeten Personen stehen im Verdacht, u.a. durch Werfen mit Gegenständen auf Polizeibeamte und Aufwiegeln der gewaltbereiten Gruppierung am Landfriedensbruch und anderen Straftaten maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Die Fotos aller veröffentlichten Tatverdächtigen können weiterhin unter dem Link https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ eingesehen werden. Wer kennt die auf den Fotos abgebildeten Personen? Hinweise bitte an die Magdeburger Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0391/546-1962. Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.? EG Aufstieg ? 3. Tatverdächtige durch Öffentlichkeitsfahndung ermittelt ? Rücknahme Öffentlichkeitsfahndung für TV 06 Die weiterführenden, mit hohem Aufwand von den Beamten der EG Aufstieg betriebenen Ermittlungsmaßnahmen führten zur Identifizierung eines weiteren Beschuldigten. Es handelt sich hierbei um einen in den Veröffentlichungen als TV 06 bezeichneten 18-jährigen Magdeburger. Die Fotos weiterer Tatverdächtiger können weiterhin unter dem Link https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ eingesehen werden. Aktueller Ermittlungsstand Derzeit werden in der EG 111 Ermittlungsverfahren bearbeitet. Insgesamt 30 Tatverdächtige konnten bereits ermittelt werden. Mit gegenwärtig sieben Sachbearbeitern arbeitet die EG weiterhin mit Hochdruck an der Klärung weiterer Straftaten. Einzeltaten wie Würfe mit Steinen, Flaschen, Straßenschildern, Eisenstangen und Pyrotechnik konnten bereits einzelnen Tatverdächtigen zugeordnet werden. Erste Öffentlichkeitsfahndungen nach den Ausschreitungen bei den Aufstiegsfeierlichkeiten am 21. April auf dem Hasselbachplatz Nach den Ausschreitungen am Magdeburger Hasselbachplatz am 21. April fahndet die gebildete Ermittlungsgruppe ?Aufstieg? jetzt mit ersten Fotos nach Tatverdächtigen. Nach den bisherigen Ermittlungen und der Auswertung von Videomaterial wurden jetzt mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes Fotos zu insgesamt zehn Tatverdächtigen für eine Öffentlichkeitsfahndung freigegeben. Diese Personen stehen im Verdacht, durch Werfen mit Gegenständen auf Polizeibeamte und Aufwiegeln der gewaltbereiten Gruppierung am schweren Landfriedensbruch und anderen Straftaten maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Die Polizei fragt daher: Wer kennt die auf den Fotos abgebildeten Personen? Hinweise bitte an die Kripo Magdeburg unter der Telefonnummer 0391 546 1962. Die Fotos können auch auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt unterhttps://polizei-web.sachsen-anhalt.de/aktuelles/fahndung/ aufgerufen und eingesehen werden. Derzeit bearbeitet die EG 83 Ermittlungsverfahren und konnte bisher 26 Tatverdächtige namentlich bekannt machen. (kü.) Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.? v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Normal 0 false 21 false false false DE JA X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Cambria","serif"; mso-ascii-font-family:Cambria; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Cambria; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}
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