Öffentlichkeitsfahndung nach unbekanntem Täter
In einem Geschäft im Magdeburger Stadtteil Stadtfeld entwendete eine unbekannte männliche Person am 14.09.2018 einer Frau die Handtasche. Die 89-jährige Frau hatte ihre Handtasche an den Einkaufwagen gehangen als sie sich in den Laden begab. Der unbekannte Täter bekam dies mit als er sich im Geschäft umsah und wartete auf einen unachtsamen Moment. Als sich die Frau zu einem Regal umdrehte und so die Tasche nicht mehr im Blick hatte, schnappte der Täter zu. Im Anschluss versteckte er die Tasche unter seiner Jacke und verließ die Verkaufseinrichtung. In der Handtasche befand sich neben einem Handy auch das Portmonee mit Bargeld und persönlichen Dokumenten der Geschädigten. Gesucht werden Personen, die Hinweise zu dem Täter, der auf den Bildern der Überwachungskamera zu sehen ist, geben können. Diese werden gebeten, sich bei der Magdeburger Polizei unter der Telefonnummer 0391/546 3292 zu melden. Öffentlichkeitsfahndung: Gefahrenabwehr ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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