Polizeimeldung: 670/2021
Magdeburg, den 25.10.2021

Polizeimeldung

Zeugenaufruf nach Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

Am 09.08.2021, gegen 11:30 Uhr, entstand einem Magdeburger Ehepaar ein erheblicher Schaden durch drei Tatverdächtige. Die Polizei sucht Zeugen.

Eine 78-jährige Magdeburgerin teilte der Polizei mit, dass Sie an ihrer Wohnanschrift drei vermeintliche Handwerker antraf. Diese forderten von ihr auf einem Auftragsblock eine Unterschrift, welche die Geschädigte nicht vornahm. Gleichzeitig erblickte die Geschädigte, dass die unbekannten Männer bereits ihr Garagendach abgedeckt hatten und fehlerhafte Dachbleche anbrachten. Für diese Arbeiten verlange der Mann einen mittleren vierstelligen Betrag. Dies verneinte die Geschädigte. Im Anschluss alarmierte die Geschädigte die Polizei und fertigte ein Foto, auf welchem einer der Tatverdächtigen zu sehen ist. Vor dem Eintreffen der Polizei flüchteten die drei Männer mit einem weißen Transporter. Die Geschädigte musste das Dach durch eine professionelle Dachdeckerfirma neu eindecken lassen.

Hinweisgeber, welche sachdienliche Informationen zu der Tat oder dem abgebildeten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich unter 0391/546-3295 im Polizeirevier Magdeburg zu melden. (tb)

 „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

 

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