Polizeimeldung: 137/2022
Magdeburg, den 23.03.2022

Polizeimeldung

Öffentlichkeitsfahndung nach Körperverletzung

Am 29.07.2021, gegen 18:00 Uhr, wurde ein 23-jähriger Mann von einer unbekannten Person angegriffen und verletzt. Die Polizei bittet um Mithilfe.

Am 30.07.2021 berichtete die Magdeburger Polizei bereits über eine Körperverletzung im Stadtgebiet von Magdeburg. Mit Hilfe von Fotos sucht die Polizei nun nach dem tatverdächtigen Mann.

Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat oder dem Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich unter 0391/546-3295 im Polizeirevier Magdeburg zu melden. (ds)

 

Polizeimeldung 491/ 30. Juli 2021 Körperverletzungsdelikt

 Am 29.07.2021, gegen 18:00 Uhr, wurde ein 23-jähriger Mann von einer unbekannten Person angegriffen und verletzt.

 Ein 23-jähriger Mann befand sich am Donnerstagabend in einer Straßenbahn, als er von dem späteren Beschuldigten angesprochen wurde. Da der Geschädigte Kopfhörer trug, verstand er nicht, was der Beschuldigte ihm sagte. Kurze Zeit später stieg der Geschädigte an der Haltestelle Eiskellerplatz auf der Halberstäter Straße aus und begab sich in ein nahegelegenes Gebäude. Dabei wurde der Geschädigte vom Tatverdächtigen verfolgt. Im Gebäude wurde der Geschädigte unvermittelt vom Beschuldigte geschlagen. Im Weiteren holte der unbekannte Tatverdächtige eine Axt aus seinem Rucksack und hielt diese in die Luft. Eine Tatortbereichsfahndung nach dem Tatverdächtigen verlief negativ. Der Geschädigte wurde nicht verletzt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. (tb)

 

 

 

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

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