Polizeimeldung: 396 / 2023
Magdeburg, den 09.06.2023

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg

Öffentlichkeitsfahndung: Tatverdächtige nach Diebstahlshandlungen gesucht

Die Magdeburger Polizei bitte die Bevölkerung um Mithilfe und fahndet anhand von Kameraaufzeichnungen nach zwei männlichen Personen, die im Verdacht stehen bereits im Dezember 2022 für einen Ladendiebstahl sowie für einen versuchten Diebstahl verantwortlich zu sein.

Die erste Person steht im Verdacht, am Donnerstag, d. 01.12.2022, gegen 13:23 Uhr mehrere Parfümflaschen und Kosmetika aus einem Drogerie-Markt am Hanns-Eisler-Platz entwendet zu haben. Hierzu steckte der abgebildete Mann die Waren, mit einem Gesamtwert im unteren vierstelligen Bereich, in seine mitgeführte Einkaufstasche und verließ im Anschluss die Filiale ohne für die Artikel zu bezahlen.

Die zweite männliche Person trat am Donnerstag, d. 22.12.2022, gegen 16:30 Uhr in einem Drogeriemarkt in der Lübecker Straße in Erscheinung. Hierzu entnahm die abgebildete männliche Person insgesamt 24 Kaffeepakete und steckte diese in seine mitgeführten Taschen. Als er bemerkte, dass er bei seiner Handlung beobachtet wurde, legte er den Kaffee zurück und verließ daraufhin die Filiale in unbekannte Richtung.

Zeugen, welche Hinweise zu den beiden abgebildeten Personen oder sonstige sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich unter 0391/546-3295 im Polizeirevier Magdeburg zu melden. (sa)

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

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