Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg
Öffentlichkeitsfahndung: Tatverdächtige zu einem Diebstahl gesucht
Die Magdeburger Polizei bitte die Bevölkerung um Mithilfe und fahndet anhand von Kameraaufzeichnungen nach zwei Personen, die im Verdacht stehen bereits im Januar 2023 für einen Ladendiebstahl verantwortlich zu sein.
NACHTRAG vom 23.06.2023:
Die zwei gesuchten Personen konnten nach einem Zeugenhinweis am Freitagmorgen, d. 23.06.2023 durch Kriminalbeamte des Polizeireviers Magdeburg festgestellt und identifiziert werden.
Die zwei abgebildeten Personen stehen im Verdacht, am Mittwoch, d. 04.01.2023, gegen 16:05 Uhr mehrere Kosmetika aus einem Drogerie-Markt in der Halberstädter Straße entwendet zu haben. Hierzu entnahmen die Tatverdächtigen die Waren aus dem Regal und entfernten die Verpackungen. Während die männliche Person die unverpackten Artikel in seine Innentasche steckte, sorgte die abgebildete weibliche Person für einen Sichtschutz, um bei ihren Taten nicht beobachtet zu werden. Im Anschluss verließen beide Personen die Filiale ohne für die Artikel, im Wert einer unteren dreistelligen Summe, zu bezahlen und entfernten sich in unbekannte Richtung.
Zeugen, welche Hinweise zu den beiden abgebildeten Personen oder sonstige sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen geben können, werden gebeten, sich unter 0391/546-3295 im Polizeirevier Magdeburg zu melden. (sa)
„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“
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