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Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ausländerfeindlichen Parolen / Einbruch in ein Einfamilienhaus
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ausländerfeindlichen Parolen
Ein 20-jähriger Magdeburger fiel am Freitagabend, gegen 21.30 Uhr, durch sein Verhalten am Eichplatz auf. Trotz der allgemein bekannten Verfassungswidrigkeit von Symbolen und Grußformeln aus der NS-Zeit ließ sich der junge Mann zu Äußerungen dieser Art hinreißen, wobei er zeitgleich die entsprechende Körperhaltung einnahm. Aufgrund seines von Zeugen beobachteten Verhaltens muss er sich nun strafrechtlich dafür verantworten.
Auch am frühen Samstagabend, gegen 18:30 Uhr, fiel ein 46-jähriger Magdeburger in einer Straßenbahn in der Neustadt auf, indem er einen Liedtext sang und hierbei ausländerfeindliche Parolen verwendete. Er und seine Begleiter mussten daraufhin die Straßenbahn verlassen. Auch in diesem Fall nimmt die Polizei ihre Ermittlungen auf.
Einbruch in ein Einfamilienhaus
Am Sonnabendmittag kehrten die in Magdeburg-Stadtfeld wohnenden Geschädigten aus einem mehrtägigen Urlaub nach Hause zurück. Dabei stellten die Geschädigten fest, dass unbekannte Täter durch eine von der Straße abgewandte Tür in ihr Einfamilienhaus eingedrungen waren. Die Täter hatten sich auf allen Etagen des Hauses bewegt und fast alle Schränke und Behältnisse durchwühlt. Entwendet wurden Wertgegenstände und Alkohol. Die Geschädigten schätzten den Diebstahlsschaden auf einen mittleren vierstelligen Betrag. Im Haus wurden umfangreich Spuren gesichert.
(AG)
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