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Bernburg, den 24.07.2016

Polizeimeldungen Revierbereich Salzlandkreis

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Kriminalitätsgeschehen Cörmigk   (Einbruchsdiebstahl Einfamilienhaus) Am Sonntagnachmittag, gegen 15:21 Uhr, drangen unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus im Hohendohndorf ein. Während der Täter das Haus durchsuchte, traf er im Schlafzimmer auf den Eigentümer. Als er diesen bemerkte, ergriff er die Flucht. Der Eigentümer folgte dem Täter, konnte ihn aber nicht ergreifen. Der Einsatz eines Fährtenhundes führte die Polizei zum Ablageort des Diebesgutes, hier konnte ein Teil des Stehlgutes aufgefunden und dem Eigentümer ausgehändigt werden. Weitere Ermittlungen wurden aufgenommen und dauern an. Könnern   (Diebstahl eines Mopeds) In der Nacht zu Montag wurde von unbekannten Tätern ein Moped der Marke Piaggio entwendet. Das Fahrzeug war in einer Kleingartenanlage in der Martha-Brautzsch-Straße abgestellt und mit einem Seilschloss gesichert. Der Eigentümer befand sich nachts selbst in der Gartenlaube, bemerkte aber nichts von dem Diebstahl. Am Moped befand sich das Versicherungskennzeichen 895 LGN (2016). Gerbitz   (Diebstahl von Rädern) Am Wochenende verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zugang zu einem Genossenschaftsgelände in der Zuchauer Straße. Nachdem sie den Zaun an der Rückseite des Geländes durchtrennt hatten begaben sie sich anscheinend zielgerichtet zu zwei dort abgestellten Anhängern. Hier wurden dann jeweils die beiden Hinterräder entwendet. Die Hinterachsen wurden jeweils auf Mauersteinen abgestellt. Anschließend verschwanden die Täter mit den Rädern. Es ist davon auszugehen, dass diese im Bereich des geöffneten Zaunes auf ein anderes Fahrzeug verladen wurden. Hinweise zur Tat, den vermeintlichen Tätern oder dem Transportfahrzeug nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Schönebeck   (Kennzeichendiebstahl) Am Wochenende wurde von unbekannten Tätern das amtliche Kennzeichen SBK-BD 87 entwendet. Die hintere Kennzeichentafel befand sich an einem Citroen, welcher auf dem Hof des Mehrfamilienhauses in der Gnadauer Straße abgestellt war. Beschädigungen wurden beim Diebstahl nicht hervorgerufen. Eine anderweitige Verwendung wurde polizeilich bisher nicht bekannt. Die Fahndung wurde eingeleitet.   Verkehrsgeschehen Schönebeck   (Unfall mit Personenschaden) Am Sonntagabend ereignete sich in der Salzer Straße / Kreuzungsbereich Sökerstraße ein Verkehrsunfall, bei welchem die 32-jährige Fahrerin eines E-Bikes verletzt wurde. Die Frau befuhr zum Unfallzeitpunkt die Salzer Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Im Kreuzungsbereich zur Sökerstraße kollidierte sie mit einem von rechts aus der Sökerstraße kommenden Pkw (w/19). Sie kam zu Fall und verletzte sich. Während der Unfallaufnahme wurde starker Atemalkoholgeruch bei der Fahrerin des E-Bikes festgestellt. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,17 Promille. Weiterhin räumte sie den Konsum von berauschenden Mitteln ein. Ein Test reagierte positiv auf Cannabis. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Welsleben   (Unfall mit Personenschaden) Am Montagmorgen, gegen 06:55 Uhr, ereignete sich auf der Bierer Straße ein Verkehrsunfall, bei welchem eine Person am Kopf verletzt wurde. Zum Unfallzeitpunkt befand sich der 48-jährige Fahrer aus Richtung Lindenstraße kommend auf der Bierer Straße. Plötzlich sprang eine Katze auf die Fahrbahn. Der Mann versuchte auszuweichen, um die Katze nicht zu überfahren, dabei stieß er gegen ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug. Es entstand Sachschaden, der Fahrer wurde durch das Fahrmanöver am Kopf verletzt und wurde zu weiteren Überprüfungen ins Klinikum Schönebeck verbracht. Die Katze wurde nicht am Unfallort festgestellt, offenbar entkam sie unverletzt.   Verkehrskontrollen Schönebeck   (Fahren ohne Fahrerlaubnis) Am Sonntagnachmittag, gegen 14:30 Uhr, kontrollierte die Polizei in der Jakobstraße einen 31-jährigen Magdeburger der mit einem Audi unterwegs war. Aufmerksam wurden die Beamten, weil nur ein Kennzeichen in der Frontscheibe lag, das Fahrzeug selbst war ohne Kennzeichen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass dieses Kennzeichen nicht zum Audi gehörte. Im Telefonat mit der eigentlichen Eigentümerin konnte schnell geklärt werden, dass das Kennzeichen zuvor in Magdeburg entwendet wurde. Der Fahrer konnte sich nicht ausweisen und gab trotz einer eindringlichen Belehrung falsche Personalien bekannt. Die Identität konnte wenig später jedoch zweifelsfrei festgestellt werden. Hierbei wurde auch bekannt, dass der Mann nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ein Drogenschnelltest reagierte zudem positiv auf Amphetamine. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Diebstahl des Kennzeichens eingeleitet. Weiterhin wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einwirkung von berauschenden Mitteln eingeleitet. Auch die Angabe der falschen Personalien ist nach § 111 OwiG bußgeldbewährt.   Sonstiges Aschersleben   (Diebstahl einer Geldbörse) Am Sonntagnachmittag wurde in der Polizeidienststelle Aschersleben eine Geldbörse abgegeben. Nachdem telefonisch Kontakt zur Eigentümerin hergestellt werden konnte, stellte sich schnell heraus, dass diese am Samstagnachmittag in einem Supermarkt in der Hoymer Chaussee entwendet wurde. Eine Anzeige hatte sie noch nicht erstattet, dies wurde telefonisch nachgeholt. Alle wichtigen Dokumente und Karten waren noch vorhanden, das Bargeld hatten die unbekannten Täter allerdings entwendet. Dank des schnellen Auffindens muss sich die Geschädigte nun wenigstens nicht mehr mit der Beschaffung neuer Dokumente beschäftigen. Am Montagmorgen, gegen 09:00 Uhr erschien die Frau dann mit einem Verwandten in der Dienststelle und freute sich ihre Geldbörse wieder in Empfang nehmen zu können. Die Freude ließ allerdings nach, als die Polizei Atemalkoholgeruch bei ihrem Begleiter feststellte. Normalerweise kein Problem, wäre da nicht die Fahrt mit seinem Fahrzeug zur Dienststelle gewesen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,98 Promille. Daraufhin wurde ein beweissicherer Test in der Dienststelle realisiert, dieser schlug mit 0,47 mg/l (0,94 Promille) zu Buche. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.   Im Auftrag Kopitz /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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