Polizeimeldung: 073/2021
Bernburg, den 16.03.2021

Polizeimeldungen

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Die Sammelmeldung erfolgt entsprechend des Servicegedankens für eine tägliche Berichterstattung zur örtlichen Kriminalitäts- und Verkehrslage. Weiterhin wird über polizeiliche Erfolge und Kontroll- bzw. Präventionsmaßnahmen durch die Polizei des Salzlandkreises berichtet.

 

Staßfurt (Unfall unter Alkoholeinwirkung)

Am Montagabend wurde der Polizei ein Unfall gemeldet, bei welchem ein PKW alleinbeteiligt in den Graben der HEM-Tankstelle gefahren war. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wollte die 37-jährige Fahrerin nach links auf das Tankstellengelände einbiegen und verpasste die Einfahrt. In der weiteren Folge fuhr sie über den Bordstein, den gemeinsamen Geh- und Radweg und kam auf der Grünfläche der angrenzenden Tankstelle zum Stehen. Auf Grund der Trägheit der Fahrerin und des leichten Atemalkoholgeruchs wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,30 Promille. Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt bis zu einer rechtlichen Entscheidung untersagt.

Staßfurt (wechselseitige Körperverletzung)

Am Montagabend kam es auf einem Spielplatz in der Straße der Völkerfreundschaft zu wechselseitigen Körperverletzungen zwischen mehreren Personen. Die Polizei wurde gegen 21:04 Uhr über eine „Schlägerei“ informiert und erschien wenig später am Ereignisort. Die 10 vor Ort befindlichen Personen wurden getrennt und zum Sachverhalt befragt. Alle Personalien wurden erfasst. Es wurden mehrere Anzeigen wegen teils wechselseitigen Körperverletzungen aufgenommen. Die genauen Tatbeiträge und Hintergründe sind nun Bestandteil der weiteren Ermittlungen.

Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Dienstagvormittag, kontrollierte die Polizei eine 31-Jährige, welche mit ihrem PKW am Stremsgraben unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.

(koma)

 

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