Polizeimeldungen Polizeirevier Salzlandkreis
Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen
- Taschendiebstahl in Aschersleben - illegale Abfallentsorgung in Schönebeck -
Aschersleben (Taschendiebstahl)
Am Mittwochabend wurde auf dem Parkplatz des E-Neukauf in der Eislebener Straße ein Rucksack entwendet. Die Eigentümerin hatte den Rucksack am Einkaufswagen angehängt und während des Einladens kurz aus den Augen gelassen. Als sie ihn anschließend an sich nehmen wollte, war er verschwunden. Einen Täter konnte sie auch kurz nach dem Diebstahl im Umfeld nicht ausmachen. Im Rucksack befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch die Geldbörse und ihr Schlüsselbund. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen/Rucksäcke oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden.
Schönebeck (Verstoß gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Am Mittwochnachmittag wurde die Feuerwehr zu einem Brand in der Gartenanlage „Am Brückenfeld“ gerufen. Die Polizei welche ebenfalls informierte wurde, traf wenig später ebenfalls in der Gartenanlage ein. Hier bot sich den Beamten als auch der Feuerwehr ein völlig anders gelagerter Sachverhalt. Der Pächter einer Gartenparzelle hatte sich offenbar dazu entschieden seine Laube von einer in die Jahre gekommenen Couch zu befreien. Er brachte sie kurzer Hand nach draußen und positionierte sie auf einer alten Badewanne, welche als Auffangbehälter für die Asche dienen sollte. Die Rauchentwicklung in der Gartenanlage führte zu den Anrufen bei Polizei und Feuerwehr. Das Feuer wurde gelöscht und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass der Verursacher auch die anfallenden Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen darf, auch wenn er sich vor dem Eintreffen von Polizei und FFW entfernt hat.
Ein Hinweis noch an dieser Stelle, nicht alles was im Garten ist, ist auch Gartenabfall. Und im Übrigen ist im Salzlandkreis auch das Verbrennen von Gartenabfällen nicht erlaubt!
(koma)
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