Polizeimeldung: 155/2024
Bernburg, den 12.06.2024

Polizeimeldungen Polizeirevier Salzlandkreis

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Unfall mit Personenschaden - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Unfall unter Einfluss von Alkohol

Könnern (Unfall mit Personenschaden)

Am Dienstagnachmittag kam es in der Magdeburger Straße zu einem Unfall, bei dem eine Person verletzt wurde. Eine 39-jährige Fahrzeugführerin befuhr mit ihrem PKW die Magdeburger Straße in Richtung Leipziger Straße und hatte die Absicht, nach links auf den Netto-Parkplatz abzubiegen. Trotz eingeschalteten Blinker übersah dies eine 30-jährige PKW-Fahrerin und fuhr hinten auf. Die 39-jährige Frau wurde mit Schmerzen in der Halswirbelsäule ins Klinikum Bernburg verbracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit.


Aschersleben (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Am späten Dienstagabend kontrollierten die Beamten einen 26-jährigen Fahrzeugführer, welcher mit einem PKW die B 180 in Richtung Winningen fuhr. Während der allgemeinen Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der nun Beschuldigte in einem Strafverfahren wurde über seine Rechte und Pflichten belehrt und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Ein Bericht an die Fahrerlaubnisbehörde ist erfolgt.


Bernburg (Verkehrsunfall unter Alkohol)

Am Mittwochmorgen kam es in der Roschwitzer Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem gleich 6 Fahrzeuge beschädigt wurden. Nach ersten Ermittlungen fuhr eine 54-jährige Fahrzeugführerin mit einem PKW die Roschwitzer Straße in Richtung Louis-Braille-Platz. Auf Höhe der Hausnummer 39 rammte die Frau aus ungeklärter Ursache einen rechts geparkten PKW und löste eine Kettenreaktion aus, bei der noch weitere 4 Fahrzeuge beschädigt wurden. Während der Unfallaufnahme wurde starker Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,71 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert. Der Frau wurde erklärt, dass sie bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

 

 

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