Polizeimeldungen Salzlandkreis
Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Brand eines Wohnkomplexes, Kontrolle Fahrtüchtigkeit
Bernburg (Verstoß Pflichtversicherungsgesetz)
Am frühen Freitagmorgen kontrollierte die Polizei einen 13-Jährigen, welcher mit einem E-Roller, ohne eingeschaltete Frontbeleuchtung, in der Hohen Straße unterwegs war. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der 13-Jährige wurde an einen Erziehungsberechtigten, welchem der E-Roller gehört, übergeben.
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Könnern (Brand eines Wohnkomplexes)
Am frühen Samstagmorgen wurde der Brand eines Wohnkomplexes, in welchem unter anderem ältere Personen des „Betreuten Wohnens“ untergebracht sind, bekannt. Die Feuerwehr konnte mit über 100 Einsatzkräften den Brand vollständig löschen. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen, befindet sich die Brandausbruchsstelle im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Das Feuer griff auf den Dachstuhl und in weiterer Folge auf die beiden direkt daneben befindlichen Mehrfamilienhäuser über. Eine Bewohnerin erlitt Brandverletzungen und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Fünf weitere Personen, welche beim Retten der Bewohner halfen, erlitten eine Rauchgasintoxikation und wurden ambulant behandelt. Zwei der Mehrfamilienhäuser sind derzeit nicht bewohnbar, eines wurde bereits nach Prüfung durch einen Statiker wieder freigegeben. Die Bewohner wurden teilweise in nahegelegenen Pflegeheimen untergebracht. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen.
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Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
Am späten Samstagabend kontrollierte die Polizei einen 20-Jährigen, welcher mit einem PKW VW in der Johannes-R.-Becher-Straße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv auf Kokain. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.
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