Polizeimeldung: 268/2024
Bernburg, den 24.10.2024

Polizeimeldungen Polizeirevier Salzlandkreis

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen


Egeln (Brandermittlungen)

Am frühen Donnerstagmorgen, um 00:37 Uhr, wurde ein Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus in der Halberstädter Straße gemeldet. Beim Eintreffen der Polizei waren bereits alle Bewohner des Hauses und des Nachbarhauses aus den Wohnungen evakuiert worden. Aus dem Keller drangen dicke Rauchwolken. Der Brand konnte seitens der Feuerwehr schnell gelöscht werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde niemand verletzt. Drei Kinder wurden durch den Rettungsdienst untersucht und anschließend wieder in die Obhut der Erziehungsberechtigten gegeben. Nach Abschluss der Löschmaßnahmen wurden noch Lüftungsma0ßnahmen der Feuerwehr durchgeführt. Bis auf eine Familie konnten alle Bewohner danach in die Wohnungen zurückkehren. Die betroffene Familie kam bei Bekannten unter. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen. Der Brandort im Keller wurde beschlagnahmt. Der entstandene Schaden wurde vorerst mit etwa 30.000.-€ beziffert. Die Ermittlungen dauern an.


Schönebeck (Diebstahl aus Kraftfahrzeugen)

Am frühen Donnerstagmorgen wurde in einen Kleintransporter eingebrochen. Das Fahrzeug war ordnungsgemäß gesichert in der Welsleber Straße abgestellt. Die unbekannten Täter beschädigten die seitliche Schiebtür und entwendeten anschließend aus dem Innenraum verschiede Werkzeuge. Der Schaden wurde mit mindestens 2.500.-€ beziffert. Der Einbruch wurde um 03:35 Uhr bemerkt. Die Täter konnten unerkannt flüchten. Eine Anzeigenaufnahme und qualifizierte Spurensicherung am Fahrzeug erfolgte. Die Ermittlungen dauern an.


Hoym (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Mittwochnachmittag, kontrollierte die Polizei einen 24-Jährigen, welcher mit einem PKW in der Nachterstedter Straße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Eine Fahrerlaubnis besitzt der Mann nachweislich nicht. Im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte. Weiterhin wurden bei der Dursuchung des Mannes Betäubungsmittel in geringer Menge aufgefunden, ein separates Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die BtM zur Vernichtung eingezogen.


Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Mittwochabend kontrollierte die Polizei einen 40-jährigen Fahrradfahrer, der in Schlangenlinien die Dr.-Martin-Luther-Straße befuhr. Bei dem Mann wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,81 Promille. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Im Zuge dessen wurde eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung realisiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt.


Schönebeck (Diebstahl aus Kraftfahrzeugen)

Am ganz frühen Donnerstagmorgen wurde in einen Kleintransporter eingebrochen. Das Fahrzeug war ordnungsgemäß gesichert in der Dr.-Martin-Luther-Straße abgestellt. Die unbekannten Täter beschädigten die seitliche Schiebtür und entwendeten anschließend aus dem Innenraum verschiede Werkzeuge. Der Schaden wurde mit mindestens 4.000.-€ beziffert. Der Einbruch wurde um 00:01 Uhr bemerkt. Die Täter konnten unerkannt flüchten. Eine Anzeigenaufnahme und qualifizierte Spurensicherung am Fahrzeug erfolgte. Die Ermittlungen dauern an.


Löderburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Donnerstagmorgen kontrollierte die Polizei den 60-jährigen PKW-Fahrer, welcher im Vorfeld durch eine unsichere Fahrweise in der Neustaßfurter Straße aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,43 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein sichergestellt. Dem Mann wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

(koma)


 

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