Polizeimeldungen Polizeirevier Salzlandkreis
Kriminalitäts- und Unfallgeschehen
- Unfall mit Personenschaden in Alsleben - besonders schwerer Diebstahl aus Gartenlaube in Schönebeck - Kontrolle Fahrtüchtigkeit in Bernburg - Kontrolle Fahrtüchtigkeit in Schönebeck
Alsleben (Unfall mit Personenschaden)
Am Freitagabend kam es in der Sanderslebener Straße zu einem Unfall mit Personenschaden. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 19-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Motorrad die Sanderslebener Straße und beabsichtigte nach rechts abzubiegen. Der dahinter befindliche 21-jährige Fahrzeugführer eines Motorrades bemerkte den Abbiegevorgang zu spät. Es kam zur Kollision wobei beide Motorradfahrer stürzten und leichtverletzt in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden.
Schönebeck (Besonders schwerer Diebstahl aus Gartenlaube)
Am Samstagmittag wurde ein Einbruch in eine Gartenlaube in der Gommernschen Straße gemeldet. Unbekannte Täter hatten sich gewaltsam Zutritt zum Inneren der Gartenlaube verschafft und diverse technische Geräte entwendet. Das Schadensausmaß konnte noch nicht genau beziffert werden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Bernburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
In der Nacht zum Sonntag kontrollierte die Polizei den 38-jährigen Fahrer eines E-Rollers, welcher Am Platz der Jugend aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,72 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert.
Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
In der Nacht zum Sonntag kontrollierte die Polizei einen 32-jährigen, welcher mit dem PKW in der Tischlerstraße unterwegs war. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,92 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Durchführungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wäre eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,66 Promille (0,33 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschließend die Dienststelle verlassen.
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