Polizeimeldungen Polizeirevier Salzlandkreis
Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen
- Geschwindigkeitskontrollen - Kontrolle Fahrtüchtigkeit
Aschersleben (Geschwindigkeitskontrolle)
Die Polizei führte am Donnerstag, zwischen 16:42 und 20:42 Uhr, in Mehringen, Schackstedter Straße eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Im Messzeitraum passierten 279 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. Den 17 Fahrern wird in den nächsten Tagen oder Wochen ein Verwarngeld- bzw. Bußgeldbescheid zugesandt. Der Schnellste wurde mit 79 km/h gemessen.
Schönebeck (Geschwindigkeitskontrolle)
Die Polizei führte am Donnerstag, zwischen 19:30 und 21:00 Uhr, in der Magdeburger Straße in Fahrtrichtung Magdeburg, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Im Messzeitraum wurden 86 Einzelfahrzeuge mit dem Handmessgerät angemessen. Dabei wurden 5 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und geahndet. 3 Fahrern wurde ein Verwarngeld ausgesprochen, der Bescheid wird in den nächsten Tagen oder Wochen zugesandt. Der Schnellste wurde mit 96 km/h gemessen, gegen ihn wurde in Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bernburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
In der Nacht zum Freitag, gegen 23:35 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 39-jährigen Fahrradfahrer, der durch unsichere Fahrweise in der Magdeburger Chaussee auffiel. Die Beamten entschieden sich, eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Bei dem Mann wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,77 Promille. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Im Zuge dessen wurde eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung realisiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Könnern (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
In der Nacht zum Freitag kontrollierte die Polizei eine 36-Jährige Fahrzeugführerin, welche mit einem PKW in der Nordstraße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.
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