Polizeimeldung: 218/ 2025
Bernburg, den 14.09.2025

Polizeimeldungen Polizeirevier Salzlandkreis

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

- Diebstahl eines Motorrades in Bernburg - Verkehrsordnungswidrigkeit in Calbe - Verstoß Pflichtversicherungsgesetz in Schönebeck - Straßenverkehrsgefährdung in Bernburg -

Bernburg (Diebstahl eines Motorrades)

Am Samstagvormittag wurde im Albert-Schweitzer-Ring ein Motorrad von einem freizugänglichen Parkplatz entwendet. Das Fahrzeug war vor Ort mit einem Lenkradschloss gesichert. Die polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten in den Abendstunden eingestellt werden, weil ein 24-jähriger Mann nach dem Suchaufruf des Fahrzeughalters in den sozialen Medien das gesuchte Motorrad auf einem Hinterhof wahrgenommen und der Polizei gemeldet hatte. Nach Abschluss der kriminaltechnischen Arbeit konnte das Fahrzeug am Feststellungsort an den Eigentümer übergeben werden. Außerdem ergaben sich durch mehrere Zeugenangaben vielversprechende Erkenntnisse zu den möglichen Dieben, was im Rahmen der weiteren Ermittlungen abschließend zu klären sein wird.

Calbe (Verkehrsordnungswidrigkeit)

Am Samstag um 13:50 Uhr führten Beamte während ihrer Streifentätigkeit in der August-Bebel-Straße bei einem 56-jährigen Autofahrer eine Verkehrskontrolle durch. Im Gespräch mit dem Mann stellten die handelnden Beamten einen markanten Alkoholgeruch fest. Nach erfolgter Belehrung ergab ein freiwilliger Atemalkoholschnelltest einen Wert von 0,88 Promille. Im Rahmen des eingeleiteten Verfahrens hinsichtlich des Verdachts einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde im Revierkommissariat Schönebeck eine beweissichere Atemalkoholmessung durchgeführt, die einen Wert von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrzeugführer wurde für 6 Stunden die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechender Bußgeldbescheid in Aussicht gestellt. Damit war der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.

Schönebeck (Verstoß Pflichtversicherungsgesetz)

Im Rahmen der Streifentätigkeit nahmen die Beamten am Samstag um 23:15 Uhr in der Bahnhofstraße 2 Personen auf einem unbeleuchteten E-Scooter fahrend wahr und führten anschließend eine Verkehrskontrolle durch. Während der Befragung des Fahrzeugführers stellten die Beamten bei ihm einen leichten Alkoholgeruch fest. Vor Ort konnte der 18-jährige Mann keinen Versicherungsnachweis für den E-Scooter vorweisen. Durch die polizeilichen Informationssysteme wurde anschließend bekannt, dass der Versicherungsschutz 2 Monate zuvor ausgelaufen war. Nach erfolgter Belehrung ergab ein freiwilliger Atemalkoholschnelltest einen Wert von 0,66 Promille. Der anschließende beweissichere Atemalkoholtest in der Dienststelle Schönebeck erbrachte ein Ergebnis von 0,56 Promille. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes und der Alkoholisierung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Anmerkung:

Für E-Scooter gelten in Deutschland dieselben strengen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot), während ab 1,1 Promille eine Straftat begangen wird (Geld-/Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug). Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot mit 0,0 Promille. Bei Ausfallerscheinungen kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit greifen. 

Bernburg (Straßenverkehrsgefährdung)

Am Sonntag gegen 02:32 Uhr kam es in der Kalistraße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden als ein 44-jähriger Autofahrer beim Ausparken gegen einen parkenden PKW stieß. Die eingesetzten Beamten stellten bei der Verkehrsunfallaufnahme vor Ort fest, dass der Fahrzeugführer neben Alkohol auch Cannabis vor Antritt der Fahrt konsumiert haben muss. Ein nach erfolgter Belehrung durchgeführter Atemalkoholschnelltest ergab einen Wert von 1,20 Promille. Die zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme wurde durch einen Amtsarzt in der Dienststelle Bernburg vorgenommen. Dem betroffenen Fahrzeugführer wurde anschließend bis zu einer späteren richterlichen Entscheidung die Weiterfahrt untersagt und sein Führerschein beschlagnahmt.

 

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