Polizeimeldungen PRev. Salzwedel
Berichtszeitraum vom 23.05.2025 bis 25.05.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Unfall zwischen zwei Fahrradfahrern" "Unfall mit zwei leicht verletzten Personen" "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
Unfall zwischen zwei Fahrradfahrern
Salzwedel, Käthe-Kollwitz-Straße, 23.05.2025, 22:00 Uhr
Am Freitagabend befuhren ein 38-Jähriger sowie eine 12-Jährige mit ihren Fahrrädern auf der Käthe-Kollwitz-Straße den dortigen Radweg. Durch eine unkoordinierte Bewegung des 38-jährigen verhakten sich die Lenker. Infolgedessen stürzten beide Fahrradfahrer und erlitten Abschürfungen. Die 12-jährige wurde im Anschluss zur weiteren Untersuchung ins Klinikum nach Salzwedel verbracht. Bei dem 38-Jährigen konnte Atemalkohol wahrgenommen werden. Ein freiwilliger Test ergab einen Wert von 2,47‰. Nachfolgend wurde der Radfahrer ebenfalls ins Klinikum für eine Blutprobenentnahme verbracht. Nun wird gegen den männlichen Radfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
Unfall mit zwei leicht verletzten Personen
Salzwedel, Arendseer Straße / Ernst-Thälmann-Str, 24.05.2025, 10:31 Uhr
Der 28-jährige Fahrer eines Seat befuhr die Arendseer Straße und beabsichtigte die Kreuzung in Richtung Sankt-Georg-Straße zu überqueren. Gleichzeitig befuhr die 28-jährige Fahrerin eines Opel die Ernst-Thälmann-Straße stadtauswärts in Richtung Mahlsdorf. Auf Höhe der Kreuzung Arendseer Straße übersah diese Zeugenangaben zufolge das Rotlicht der Ampelanlage und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Folglich kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wobei beide Fahrzeugführer leicht verletzt wurden. Die Fahrzeuge selber waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch Abschleppdienste geborgen werden. Es entstand Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Die Unfallverursacherin erwartet nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Salzwedel, Ziethnitz, 25.05.2025, 01:25 Uhr
Der 17-jährige Fahrer eines Mopeds wurde im Bereich Ziethnitz auf Grund der offensichtlichen Lautstärke des Mopeds einer Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle fiel auf, dass der Jugendliche erst in der vergangenen Woche kontrolliert und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, da das Moped deutlich leistungsgesteigert ist. Dieses ist damit weder für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, noch darf es mit der Fahrerlaubnisklasse AM geführt werden. Der Jugendliche gab zu, dass er das Moped seit der letzten Kontrolle noch nicht zurückgebaut habe. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein zweites Strafverfahren eingeleitet.
(TW)
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