Polizeimeldungen PRev. Salzwedel
Berichtszeitraum vom 12.09.2025 bis 14.09.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Wildunfälle" "Angefahrene Tiere auf der Fahrbahn" "Unfälle"
Wildunfälle
Apenburg-Winterfeld, K 1382, 11.09.2025, 05:15 Uhr
Eine Renault-Fahrerin (40) befuhr die K1382 von Altensalzwedel in Richtung Saalfeld, als plötzlich ein Reh die Fahrbahn überquerte. Ein Zusammenstoß mit dem Wildtier konnte nicht mehr vermieden werden. Am Renault entstand Sachschaden im dreistelligen Bereich. Das Reh flüchtete in unbekannte Richtung.
Arendsee, B190, Kläden i. R. Binde, 13.09.2025, 00:09 Uhr
Ein 44-jähriger Mann war mit einem BMW von Kläden in Richtung Binde unterwegs. Als ca. 400 Meter hinter der Ortslage Kläden ein Rehkitz über die Fahrbahn lief. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung, konnte ein Zusammenstoß nicht verhindert werden. Das junge Kitz verendete an der Unfallstelle. Am Fahrzeug blieb ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich zurück.
Angefahrene Tiere auf der Fahrbahn
In der Nacht vom 13.09.2025, 00:00 Uhr bis 14.09.2025, 00:04 Uhr wurden drei verendete und ein verletztes Tier auf Fahrbahnen durch Zeugen bekannt gemacht.
Wenn Tiere auf der Straße angefahren werden, entsteht nicht nur Leid für das Tier, sondern auch eine erhebliche Gefahr für den Verkehr. Liegt ein Tier verletzt oder tot auf der Fahrbahn, kann es zu Folgeunfällen kommen – besonders bei Dunkelheit auf Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen. Die Meldung von angefahrenen Tieren dient der Verkehrssicherheit und ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine zeitnahe Reaktion reduziert das Risiko weiterer Unfälle und verhindert rechtliche Konsequenzen.
Pflichten für Autofahrer:
- Anhalten und Absichern: Wer ein Tier anfährt, sollte anhalten, Warnblinkanlage einschalten und – wenn gefahrlos möglich – die Unfallstelle sichern.
- Bei Wildtieren (z. B. Reh, Wildschwein) sollte sofort die Polizei oder der zuständige Jagdpächter verständigt werden. Auch angefahrene Hunde oder Katzen sollten gemeldet werden, um dem Halter und ggf. einem Tierarzt Hilfe zu ermöglichen
- Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, begeht keine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn, kann jedoch wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder anderen Ordnungswidrigkeiten belangt werden.
- Gefährdung des Verkehrs: Wer ein Tier auf der Fahrbahn liegen lässt, ohne Meldung zu machen, riskiert Bußgelder oder sogar strafrechtliche Folgen, wenn andere dadurch gefährdet werden.
Unfälle
Salzwedel, Bahnhofstraße, ZOB, 12.09.2025, 13:43
Ein 48-jähriger befuhr mit seinem Linienbus die Wendeschleife des ZOB in Salzwedel. Beim Wendevorgang touchierte er hierbei das Fahrzeugheck einer 70-jährigen Skoda-Fahrerin. Es entstand lediglich Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.
Gardelegen, Ernst-von Bergmann-Straße, 13.09.2025, 11:20 Uhr
Eine 49-jährige Frau beabsichtigte ihren Renault von einem Parkplatz in der Ernst-von-Bergmann-Straße in Gardelegen zu fahren. Beim Ausparken übersah sie einen dort parkenden Pkw. Es kam zum leichten Zusammenstoß, wobei ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich entstand.
(TM)
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