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Stendal, den 16.10.2016

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Blitzer besprüht Osterburg, Erxleben, 17.10.2016 Die erst kürzlich in der Ortsdurchfahrt Erxleben errichteten stationären Blitzer wurden in der Nacht zum Montag mit Farbe besprüht. Bemerkt wurde der Schaden am Montagmorgen gegen 04:35 Uhr. Einem Lkw-Fahrer waren während der Durchfahrt die Beschädigungen aufgefallen. An beiden Säulen waren sämtliche Mess- und Fotofenster mit silberner Farbe besprüht worden.     Unter Drogeneinfluss am Steuer Stendal, 17.10.2016, 0:15 Uhr Im Hohen Weg stellte eine Streife am Montagmorgen einen unter Drogeneinfluss stehenden 35-jährigen Ford-Fahrer fest. Der Drogenwischtest reagierte auf Cannabis. Der Mann musste mit zur Blutentnahme auf die Wache. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.     Geschwindigkeitskontrollen Uenglingen, 17.10.2016, 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr Auf Höhe der KITA "Uenglinger Spatzennest? wurden bei einer Geschwindigkeitskontrolle insgesamt 54 Fahrzeuge, in Richtung Stendal, gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h wurde von keinem Fahrzeugführer überschritten.   Altmärkische Höhe, Lückstedt, 17.10.2016, 09:50 Uhr bis 12:00 Uhr In Richtung Kossebau, auf der Landesstraße 12, wurden in einem 50 km/h-Bereich 68 Fahrzeuge einer Geschwindigkeitskontrolle unterzogen. Zwei Fahrzeugführer waren zu schnell und bekamen daraufhin ein Verwarnungsgeld ausgesprochen.     Wildunfall Seehausen, Bundesstraße 189, 17.10.2016, 07:15 Uhr Ein 36-jähriger Daewoo-Fahrer kollidierte am Montagvormittag auf der Bundesstraße 189 mit einem Reh. Der 36-Jährige war aus Richtung Seehausen in Richtung Osterburg unterwegs, als das Tier kurz vor der Abfahrt Polkern über die Straße wechselte und mit dem Fahrzeug zusammenstieß. Am Daewoo entstand Sachschaden, das Reh verstarb an der Unfallstelle.     Sachschaden Stendal, 17.10.2016, 09:35 Uhr Ein 89-jähriger Mazda-Fahrer verursachte beim Ausparken aus einer Parklücke in der Arneburger Straße einen Unfall. Der Senior parkte vor dem Sparkassengebäude. Als er wieder ausparken wollte, übersah er einen hinter ihm stehenden Renault eines 82-Jährigen und kollidierte mit diesem. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Einbruch in Büro Stendal, 17.10.2016 Am vergangenen Wochenende sind unbekannte Täter über ein Fenster in ein Büro in der Scharnhorststraße eingebrochen. Der oder die Täter erbeuteten Bargeld und einen Schlüsselbund.

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Stendal, den 16.10.2016

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Der Herbst hat begonnen und der Winter steht vor der Tür Die damit verbundene Umstellung auf die schlechteren Licht-, Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse verlangen erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Dazu einige Tipps und Hinweise: - Überdenken Sie Ihre Zeitplanung. Planen Sie mehr Zeit ein.   Schon bevor Sie losfahren, müssen Sie für eine ausreichende Rundum-   sicht sorgen.   Eventuell sind Scheiben zu enteisen, Abdeckungen zu entfernen.   All das kostet Zeit. Auf der Fahrstrecke können Nässe, Laub, Nebel oder     Schnee die Fahrzeit verlängern.   Bedenken Sie: ?Zeitdruck ist ein schlechter Beifahrer!? - Den schlechteren Fahrbahnverhältnissen ist Rechnung zu tragen, d.h.    passen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend an. Verringern Sie   gegebenenfalls Ihre Geschwindigkeit und erhöhen Sie den Sicherheits-   abstand. - Lassen Sie Ihr Fahrzeug jetzt überprüfen oder kontrollieren Sie es selbst.   Hierbei besonders wichtig die Beleuchtung und der Zustand von   Scheibenwischern und Bereifung. Was sagt die StVO zur Winterreifenpflicht? Das ist im § 2 Absatz 3a der StVO geregelt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die?entsprechenden Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Doch welche Reifen dürfen verwendet werden? Auf den Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen) muss sich die M + S Kennzeichnung (Matsch und Schnee) und/oder die Kennzeichnung Schneeflocke mit drei Bergspitzen befinden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichen Wetter oder Straßenverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Zusätzlich gibt es natürlich auch 1 Punkt im Verkehrszentralregister.   Der richtige Zeitpunkt zum Reifenwechsel Der Wechsel auf Winterreifen sollte in der Zeit zwischen Mitte Oktober und Mitte November erfolgen. Die Reifen sollten bis Ostern auf dem Fahrzeug montiert bleiben. Als Gedankenstütze spricht man auch von ?O? - wie Oktober - bis ?O? - wie Ostern, natürlich in Abhängigkeit der tatsächlichen Wetterverhältnisse. Schon bei niedrigen Plusgraden verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und eine optimale Haftung ist damit nicht mehr gewährleistet. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt zwar 1,6 mm, die Restprofiltiefe eines Winterreifens sollte jedoch 4 mm betragen. Auch das Reifenalter sollte beachtet werde. Spätestens nach sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass die Fahrbahnhaftung bei niedrigen Temperaturen nachlässt. Auch Fußgänger und Radfahrer sind angesprochen - Sehen und gesehen werden! Reflektierende Kleidung und ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrrad erhöhen die Verkehrssicherheit. Dazu gehört natürlich, die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch einzuschalten. Die Polizei rät: ?Verhalten Sie sich immer verkehrsgerecht, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.? In diesem Sinne: ?Kommen Sie immer unfallfrei an Ihr Ziel!?

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