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Stendal, den 24.12.2018

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Kriminalitätsgeschehen     Besonders schwerer Diebstahl von Fahrrad Stendal, Stadtseeallee, 24.12.2018, 10:15 Uhr bis 24.12.2019 10:20 Uhr Der oder die unbekannten Täter entwendeten ein im Fahrradständer des NETTO-Marktes, mit einem Seilschloss gesichertes, abgestelltes Fahrrad.     Sachdienliche Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 292 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.       Verkehrsgeschehen   Urkundenfälschung und Verdacht Fahren ohne Führerschein Stendal, Schillerstraße, 23.12.2018, 21:40 Uhr Während der Streifentätigkeit sollte ein PKW Citroen, welcher sich im Gegenverkehr befand, einer Kontrolle unterzogen werden. Beim Wenden des Funkstreifenwagens fuhr der PKW Citroen mit erhöhter Geschwindigkeit in Richtung ?Altmarkoase?. Auf dem Parkplatz verließen drei männliche Personen fluchtartig das noch rollende Fahrzeug und entzogen sich der Kontrolle. Der PKW kam in einer Hecke zum Stillstand. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde festgestellt, dass der PKW abgemeldet ist und sich an diesem amtliche Kennzeichen befinden, welche zu einem anderen Fahrzeug gehören. Der PKW Citroen wurde sichergestellt. Auf Grund erster Zeugenaussagen besteht der Verdacht des Fahrens ohne gültigen Führerschein. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.         Verkehrsunfall mit Personenschaden   keine Vorfälle   Verkehrsunfall mit Sachschaden     Verkehrsunfall - Straßenverkehrsgefährdung Osterburg, Bismarker Straße, Parkplatz Edeka 23.12.2018, 14:32 Uhr Ein 36-jähriger Fahrzeugführer eines PKW VW hatte die Absicht in eine Parklücke einzuparken. Laut seiner Aussage stieß er auf Grund eines technischen Defektes am PKW gegen zwei parkende Fahrzeuge. An allen Fahrzeugen entstand Sachschaden. Da bei dem Fahrzeugführer des VW ein Drogenschnelltest positiv verlief, wurde eine Blutentnahme veranlasst und der Führerschein sichergestellt.     Verkehrsunfall mit Wild B 188, zwischen Kreuzung Vinzelberg und Abfahrt Nahrstedt 23.12.2018, 16:25 Uhr Ein PKW Opel befuhr die B 188 aus Richtung der Kreuzung Vinzelberg in Richtung Nahrstedt, als plötzlich ein Stück Rehwild über die Fahrbahn wechselte. In der weiteren Folge kam es zum Zusammenstoß. Das Stück Rehwild verendete an der Unfallstelle, am PKW entstand Sachschaden.   Verkehrsunfall mit Wild B 107, zwischen Scharlibbe und Schönfeld 23.12.2018, 18:03 Uhr Ein PKW Skoda befuhr die B 107 aus Richtung Scharlibbe kommend in Richtung Schönfeld als plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn stand. Trotz eingeleiteter Bremsung konnte der 36-jährige Fahrzeugführer einen Zusammenstoß nicht verhindern. Das Reh verendet an der Unfallstelle, am PKW entstand Sachschaden.   Verkehrsunfall mit Wild L16 zwischen Arneburger Kreuzung und Abzweig Hassel 23.12.2018, 22:45 Uhr Ein PKW Mazda befuhr die L 16 in Richtung Arneburg als plötzlich ein Rehwild über die Fahrbahn lief. Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen dem PKW und dem Rehwild, am Mazda entstand Sachschaden.   Verkehrsunfall mit Wild B 188, Höhe Ortslage Insel 24.12.2018, 07:30 Uhr Die 28-jährige Opel-Fahrerin befuhr die B 188 in Richtung Stendal als plötzlich ein Reh über die Fahrbahn lief. Hierbei kam es zum Zusammenstoß. Das Reh verendete und am PKW Opel entstand Sachschaden.   Verkehrsunfall mit Sachschaden nach Sekundenschlaf Stendal, Lüderitzer Straße 24.12.2018, 07:30 Uhr Der 72-jährige Mercedes-Fahrer befuhr die Lüderitzer Straße aus Richtung der B 188 kommend in Richtung Stendal. Auf Grund Sekundenschlafes kam der Fahrer nach rechts von der Fahrbahn ab, durchfuhr den Grünstreifen und stieß in weiterer Folge mit dem Ortseingangsschild Stendal, sowie einem Leitpfosten zusammen. Das beschädigte Fahrzeug musste durch eine Abschleppfirma geborgen werden. Der 72-jährige Fahrer blieb unverletzt.       Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.    

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