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Stendal, den 26.12.2018

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Kriminalitätsgeschehen   Briefkasten des Jobcenters zerstört   26.12.2018, 00:16 Uhr Osterburg, Ernst-Thälmann-Straße   Durch unbekannte Täter wurde der Briefkasten des Jobcenters der Geschäftsstelle Osterburg mutmaßlich mittels eines pyrotechnischen Erzeugnisses beschädigt.       Am  26.12.2018, um 00:16 Uhr, löste die Alarmanlage des Jobcenters aus. Bei den im Eingangsbereich, linksseitig neben der Eingangstür, befindliche Briefkasten war die äußere Blechtür abgerissen, diese konnte im Treppenbereich aufgefunden werden. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass die nach innen in einem Büro mündende Blechtür dieses Briefkastens durch die Wucht des benutzten pyrotechnischen Erzeugnisses aufriss. Mehrere Briefe wurden hierdurch in Mitleidenschaft gezogen.           Haustür mit Graffiti beschmiert   25.12.2018, 21:30 Uhr bis 26.12.2018, 08:30 Uhr Tangermünde, Lange Fischerstraße   Unbekannte beschmierten die Hauseingangstür eines Einfamilienhauses mit einem schwarzen Graffiti.     Am 25.12.2018, gegen 21:30 Uhr, so der Geschädigte, war die Haustür noch nicht beschmiert. Der 79-jährige Hauseigentümer erstattete Strafanzeige.   Sachdienliche Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 292 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen.     Verkehrsgeschehen   25.12.2018, 15:58 Uhr Tangermünde, Lüderitzer Straße   Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde ein Ford-Fahrer in Tangermünde einer Kontrolle unterzogen. In der Lüderitzer Str. wurde das Fahrzeug gestoppt und kontrolliert. Hierbei nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 47-Jährigen aus Grobleben wahr. Ein vor Ort durchgeführter  Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von  1,06 Promille. Im Polizeirevier  Stendal wurde ein beweissicherer Test mit dem Dräger Alcotest 9510 DE durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 0,44 mg/l. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.     26.12.2018, 04:26 Uhr Osterburg, Werbener Straße   Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde in der Werbener Straße ein PKW Ford Kuga angehalten und kontrolliert. Beim 46-jährigen Fahrzeugführer aus Osterburg nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,24 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde veranlasst, Strafanzeige erstattet und der Führerschein sichergestellt.   Verkehrsunfall mit Personenschaden   25.12.2018, 20:15 Uhr B 107 ? Hohengöhren in Richtung Klietz   Ein 15-jähriger Moped-Fahrer aus Hohengöhren und eine 51-jährige VW- Fahrerin aus Graal-Müritz befuhren die B 107 aus Richtung Hohengöhren kommend in Richtung Klietz. In Höhe des Abzweigs Lübars, noch im Bereich der Sperrlinie, überholte die VW Fahrerin  das Moped, dieser hatte die Absicht, nach links in Richtung Lübars abzubiegen. In der weiteren Folge kam es zu Zusammenstoß, wobei der Moped-Fahrer stürzte und sich leicht verletzte.  Er wurde zur Untersuchung ins Krankenhaus Havelberg verbracht.   Verkehrsunfall mit Sachschaden   Eine 35-jährige Skoda-Fahrerin aus Wittenberge  befuhr die L 12 von Drüsedau in Richtung Bretsch. Plötzlich lief ein Reh über die Fahrbahn, es kam zum Zusammenstoß. Am PKW entstand Sachschaden. Das Reh verendete an der Unfallstelle, es wurde durch den zuständigen Jagdverantwortlichen versorgt.     Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

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