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Stendal, den 14.01.2019

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal - Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung

Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung Stendal, 14.01.2019, 09:45 Uhr   Die Öffentlichkeitsfahndung nach der vermissten 16-Jährigen aus Stendal kann eingestellt werden. Die Vermisste meldete sich am 14.01.2019 bei ihrer Mutter und befindet sich derzeit in Obhut der Polizei.   Ein Straftatbestand liegt nicht vor.       Auszug aus der Polizeimeldung vom 13.01.2019 Nr. 012/2019 Vermisste 16-jährige aus Stendal ? Öffentlichkeitsfahndung   Mit Hilfe der Öffentlichkeit sucht die Polizei nach der 16-jährigen                             C Y N T H I A   B E H R E N D T.   Die vermisste Jugendliche verließ ihre Wohnanschrift in Stendal, Friedrich-Ebert-Straße am 12.01.2019 gegen 03:00 Uhr und begab zunächst sich zu einem Bekannten in Stendal in der Röxer Straße. In den frühen Morgenstunden begab sie sich auf dem Heimweg. Dort kam sie nicht an und ist seitdem unbekannten Aufenthalts.   Bisherige umfangreiche Ermittlungen der Polizei, sowie die Suche am Samstag mit Suchhunden der Polizei und der Feuerwehr, sowie eine Absuche mit einem Polizeihubschrauber am Sonntag führten zu keinen neuen Hinweisen zum Aufenthalt der vermissten Jugendlichen.   Die Cynthia Behrendt ist 177cm groß, hat eine schlanke Gestalt, hat braune schulterlange Haare und grüne Augen. Bekleidet war die Cynthia mit einer grauen Jacke, eine schwarzer Hose, grauen Schuhe und einen dicken Schal.         Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Stendal berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.    

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