Polizeimeldung Polizeirevier Stendal
Nr. 156/2020 16.06.2020 Polizeimeldung Polizeirevier Stendal Kriminalitätsgeschehen Diebstahl von Lämmern Durch den Geschädigten werden Schafe der Rasse "Texel" auf einem Grundstück in Briest gehalten. In der Zeit vom 12.06.2020, 16.00 Uhr -13.06.2020, 10.00 Uhr wurden 8 Lämmer dieser Herde vermutlich über die Rückseite des Grundstückes, welches an weiträumiges Grünland grenzt, entwendet. Die Lämmer waren mit einem grünen Punkt auf dem Fell gekennzeichnet. Hinweise auf den oder die Täter gibt es derzeit nicht. Der Schaden beläuft sich auf ca. 1000,- Euro. Die restlichen 14 Schafe befanden sich noch auf dem Grundstück. Laut Eigentümer waren diese zwar verstört aber unversehrt. Versuchter Diebstahl in/aus/von PKW Die Fahrerin eines PKW PKW meldete am 15.06.2020, gegen 16.20 Uhr, dass sie an ihrem PKW Hebelspuren an der hinteren linken Tür (Fahrerseite) festgestellt habe. Beim Eintreffen der eingesetzten PVB bestätigte sich dies. Nach Angaben der Geschädigten stellte sie ihr Fahrzeug am 15.06.2020, um 06.30 Uhr auf einer Grünfläche vor dem Tierheim in Stendal ab. Als gegen 16:20 Uhr wieder zu ihrem Fahrzeug ging stellte sie "Hebelspuren"/ Beschädigungen am Gummi des Fensters der hinteren linken Tür fest. Eingedrungen ins Fahrzeug ist augenscheinlich niemand und es wurde nichts entwendet. Sachdienliche Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 292 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegen genommen. Verkehrsgeschehen Verkehrsunfall mit Personenschaden Ein 24-jähriger Fahrer eines PKW Mitsubishi befuhr am 15.06.2020, um 10.30 Uhr mit seinem PKW die L 16 aus Richtung Hindenburg kommend und hatte die Absicht auf die vorfahrtsberechtigte L 9 in Richtung der Ortslage Busch aufzufahren. Ein 49-Jähriger befuhr mit seinem Fahrrad mit Hilfsmotor (Hühnerschreck) die L 9 aus Richtung Iden in der Absicht weiter in Richtung Ortslage Busch zu fahren. Kurz hinter der Einmündung übersah der PKW-Fahrer den vor ihm fahrenden Zweiradler mit seinem Fahrrad mit Hilfsmotor. In der weiteren Folge fuhr der PKW-Fahrer auf das Fahrrad mit Hilfsmotor auf und der 49-Jährige wurde über die Frontscheibe des PKW geschleudert. Anschließend kam er auf der Fahrbahn zum Liegen. Glück im Unglück, lediglich Verletzungen in Form von Abschürfungen und Prellungen waren die Folge. Auch in diesem Fall mussten die handelnden Beamten feststellen, dass der Nutzer des ?Hühnerschrecks? nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und sein Gefährt nicht pflichtversichert war. Gegen den 49-Jährigen mussten somit auch Strafverfahren eingeleitet werden. Seitens der Polizei ergeht hier nochmals der dringliche Hinweis, vor Nutzung gerade eines zweirädrigen motorisierten Gefährts (Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie E-Scooter, SegWay, Hoverboards, ) zu prüfen, ob die entsprechenden Fahrerlaubnisse oder Berechtigungen vorliegen, eine Helmpflicht besteht und inwiefern das Fahrzeug versichert sein muss. Verkehrsunfall mit Sachschaden Eine 36-jährige VW-Fahrerin befuhr mit ihrem PKW die K 1474 aus Klietz kommend in Richtung Schönhauser-Damm. Ca. 2 km hinter der OL Klietz querte ein Stück Rehwild die Fahrbahn und es kam in der weiteren Folge zum Zusammenstoß. Am PKW entstand Sachschaden im Frontbereich. Das Stück Rehwild verendete an der Unfallstelle.
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