Polizeimeldung: 81/2025
Stendal, den 03.04.2025

Polizeimeldungen Polizeirevier Stendal

Berichtszeitraum 02.04. - 03.04.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Fahrraddiebstahl" "Verkehrsunfall mit drei leicht verletzten Personen" "Verkehrsunfall aufgrund körperlicher Mängel"

Nr. 81/2025                                                                                 03.04.2025

 

Fahrraddiebstahl

Stendal, Haackestraße, 29.03.2025, 08:30 Uhr – 31.03.2025, 08:30 Uhr

Durch eine unbekannte Täterschaft wurden zwei Fahrräder einer 49-Jährigen entwendet. Sie hatte am 29.03.2025 gegen 08:30 Uhr beide zusammen im Innenhof an einem Fahrradständer angeschlossen. Am 31.03.2025 stellte sie gegen 08:30 Uhr fest, dass beide entwendet wurden. Es entstand ein Gesamtschaden im oberen dreistelligen Bereich. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

 

Verkehrsunfall mit drei leicht verletzten Personen

Tangerhütte, L 31, 02.04.2025, 19:06 Uhr

Ein 48-Jähriger befuhr mit seinem Renault die Chausseestraße von Buch in Richtung Köckte. An der Kreuzung zur L 31 übersah er den vorfahrtsberechtigten 72-jährigen VW-Fahrer. In der Folge kam es zur Kollision der Fahrzeuge. Beide Fahrzeugführer und eine Insassin des VWs wurden dabei leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden, sodass diese nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Aufgrund auslaufender Betriebsstoffe kam die Ölwehr zum Einsatz.

 

Verkehrsunfall aufgrund körperlicher Mängel

Osterburg, Gartenstraße, 03.04.2025, 09:00 Uhr

Ein 84-Jähriger befuhr mit seinem Opel die Gartenstraße in Richtung Werbener Straße. Auf Höhe der Einmündung zur Kirchstraße fuhr der 84-Jährige auf gerader Fahrtstrecke nach links und kollidierte mit dem entgegenkommenden Nissan eines 43-Jährigen. Dem 84-Jährigen wurde eigenen Angaben nach schwindlig, weshalb er nach links fuhr. Ein Rettungswagen wurde zur Überprüfung des Gesundheitszustands hinzugezogen. Der Führerschein des 84-Jährigen wurde wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.

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