Polizeimeldungen Polizeirevier Stendal
Berichtszeitraum 07.04. - 08.04.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs" "E-Scooter ohne Pflichtversicherung" "Radfahrer bei Verkehrsunfall verletzt" "Drei Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis"
Unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs
A14 auf Höhe Abfahrt Lüderitz, 07.04.2025, 17:15 Uhr
Ein 36-Jähriger befuhr mit einem Fiat-Transporter die Bundesautobahn 14 in Richtung Dresden. Auf Höhe der Ortslage Lüderitz wurde durch die Beamten eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Ein bei dem 36-jährigen Fahrzeugführer durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest reagierte positiv auf Amphetamine. Anschließend wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
E-Scooter ohne Pflichtversicherung
Havelberg, Pritzwalker Straße, 07.04.2025, 19:42 Uhr
Eine 19-Jährige befuhr die Pritzwalker Straße in Havelberg mit einem E-Scooter, Da an dem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht war, entschlossen sich die Beamten zu einer Verkehrskontrolle. Die 19-jährige Fahrzeugführerin konnte keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Radfahrer bei Verkehrsunfall verletzt
Stendal, Adam-Ileborgh-Straße, 08.04.2025, 09:20 Uhr
Ein 83-Jähriger befuhr mit einem Personenkraftwagen die Adam-Ileborgh-Straße und wollte nach links in die Karl-F.-Friccius-Straße abbiegen. Dabei hat er die Kurve geschnitten und übersah den 80-jährigen Radfahrer, welcher die Karl-F.-Friccius-Straße befuhr und nach rechts auf die Adam-Ileborgh-Straße abbiegen wollte. In der Kurve kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Radfahrer und dem Personenkraftwagen. Der 80-jährige Radfahrer zog sich leichte Verletzungen zu.
Drei Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis
B 189 auf Höhe Seehausen, Baustelle, 08.04.2025, 10:00 Uhr
Die Polizeibeamten haben auf der B 189 auf Höhe der Ortslage Seehausen Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei der Kontrolle von drei Traktoren, welche die B 189 befuhren, haben die Beamten festgestellt, dass alle drei Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Alle drei Fahrzeugführer führten die Traktoren zu gewerblichen und nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken. Aus diesem Grund bräuchten die Fahrzeugführer die Führerscheinklasse CE, was bei allen nicht der Fall war. Gegen den 39-, 54- und 56-Jährigen wurde jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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