Kriminalitäts- und Verkehrslage des Polizeireviers Wittenberg
Kriminalitätslage Kinderwagen beschädigt In der Zeit vom 27. zum 28.01.2017 sollen unbekannte Täter die Haltegurte eines Kinderwagens zerschnitten haben. Der Kinderwagen soll im Keller eines Wohnblocks in der Straße der Befreiung in Wittenberg gestanden haben. Computer gestohlen Unbekannte Täter sollen sich am 29.01.2017, gegen 07:00 Uhr in Wittenberg, Am Alten Bahnhof gewaltsam Zutritt in die Räumlichkeiten einer dort ansässigen Firma verschafft haben, indem sie ein Fenster aufhebelten. Aus den Räumlichkeiten sollen die Täter einen PC-Tower entwendet haben. Gartenlaubeneinbruch Unbekannte Täter sollen im Zeitraum vom 21. zum 27.01 2017 in der Triftstraße in Wittenberg eine Kleingartensparte heimgesucht und dort die Tür einer Gartenlaube aufgehebelt haben. In der Laube sollen die Täter dann alle Räume durchsucht und einen Digitalreceiver entwendet haben. Verkehrslage Wildunfälle Am 27.01.2017, gegen 19:00 Uhr befuhr der 51 jährige Fahrzeugführer eines PKW Audi die B 187 aus Richtung Iserbegka kommend in Fahrtrichtung Mühlanger. Als circa 100 Meter nach dem Ortsausgang plötzlich ein Fuchs die Fahrbahn überquerte, kam es zum Zusammenstoß zwischen dem PKW und dem Fuchs. Während der Fuchs an der Unfallstelle verendete, entstand am PKW Sachschaden. Am 29.01.2017, gegen 01:00 Uhr befuhr die 31 jährige Fahrzeugführerin eines PKW Fiat die B 100 aus Richtung Bergwitz kommend in Fahrtrichtung Eutzsch. Circa 500 Meter nach der ?Bergwitzer Kreuzung? überquerte dann plötzlich ein Reh die Fahrbahn, welches in der Folge mit dem PKW zusammenstieß. Während das Reh an der Unfallstelle verendete, entstand am PKW Sachschaden. Unter Alkoholeinfluss einen PKW geführt Am 29.01.2017, gegen 03:30 Uhr wurde in der Dessauer Straße in Wittenberg ein PKW Kia aufgrund eines defekten Rücklichtes angehalten und kontrolliert. Dabei wurde in der Atemluft des 26 jährigen Fahrzeugführers Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,25 Promille. Daraufhin wurde gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Weiterhin wurde der Führerschein sichergestellt.
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