Polizeimeldungen des Polizeireviers Wittenberg
Berichtszeitraum vom 14.09. bis 15.09.2025
Kriminalitätslage:
Unbekannte drangen in Maschinenhalle ein
Wie der Polizei angezeigt wurde, drangen unbekannte Täter im Tatzeitraum vom 12.09.2025 / 16.10 Uhr bis zum 14.09.2025 / 16.08 Uhr in einem Coswiger Ortsteil gewaltsam in eine Maschinenhalle ein. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen sei nichts entwendet worden. Das Tor zur Halle wurde derart beschädigt, dass der Schließmechanismus defekt ist und es sich nicht mehr schließen lässt.
Sachbeschädigung durch Graffiti
Unbekannte Täter haben im Tatzeitraum vom 12.09.2025 / 16.00 Uhr bis zum 15.09.2025 / 07.00 Uhr auf den Sportplatz einer Schule in der Lutherstraße in Wittenberg ein Graffiti gesprüht. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Diebstahl zweier Fahnen
Am 15.09.2025 wurde der Polizei der Diebstahl zweier Fahnen in der Zeit vom 13.09.2025 / 16.00 Uhr bis zum 15.09,.2025 / 08.00 Uhr angezeigt. Die beiden Fahnen hingen im Gadewitzer Weg in Gräfenhainichen an einem dortigen Fahnenmast.
Verkehrslage:
Zusammenstoß beim Abbiegen
Am 14.09.2025 befuhr die 25-jährige Fahrerin eines VW Golf um 11.00 Uhr in Wittenberg die Erikastraße in Richtung Dr.-Behring-Straße mit der Absicht, nach rechts in diese abzubiegen. Ein parkender Skoda erschwerte ihr dabei die Sicht. Als sie in die Dr.-Behring-Straße einfuhr, kollidierte sie mit einem von links kommenden VW Golf. Weder der 41-jährige Fahrer dieses VW noch die 25-Jährige wurden dabei verletzt. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Wildunfälle
Ein 55-jähriger BMW-Fahrer befuhr am 15.09.2025 um 02.15 Uhr die L 124 aus Richtung Reinsdorf kommend in Richtung Nudersdorf, als plötzlich circa 200 Meter hinter dem Abzweig nach Schmilkendorf ein Reh von links nach rechts über die Fahrbahn wechselte. Nachfolgend kam es zum Zusammenstoß mit dem Tier und zu Sachschaden am Fahrzeug.
Um 06.00 Uhr befuhr ein 44-jähriger Peugeot-Fahrer die B 187 aus Richtung Coswig kommend in Richtung Dessau, als plötzlich ein Wildschwein von rechts nach links die Fahrbahn querte. Folglich kam es zum Zusammenstoß mit dem Fahrzeug. Während das Schwein anschließend vom Unfallort verschwand, entstand am Pkw Sachschaden.
Kollision beim Überholen
Nach eigenen Angaben befuhren ein 75-jähriger BMW-Fahrer und ein 54-jähriger Lkw-Fahrer mit Anhänger um 06.08 Uhr in dieser Reihenfolge die K 2220 aus Richtung Löben kommend in Richtung Mönchenhöfe. Der BMW-Fahrer habe dann durch Rechtsblinken signalisiert, dass der Lkw-Fahrer überholen solle und die Straße frei sei. In der weiteren Folge scherte er somit zum Überholen aus. Während des Überholvorganges fuhr jedoch der BMW-Fahrer immer weiter auf die linke Fahrbahnseite. Kurz vor Beendigung des Überholvorganges, kollidierte der 75-Jährige mit dem Anhänger. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Verkehrsunfall mit verletzter Person
Eigenen Angaben zufolge stieg ein 64-jähriger Mann in der Lerchenbergstraße in Wittenberg in seinen VW Caddy ein, schaute in die Seitenspiegel und fuhr ein bis zwei Meter rückwärts. Dabei kam eine 64-jährige Frau zu Fall, welche sich nach ihren Angaben mit dem Rücken an die Heckklappe des Fahrzeugs angelehnt hatte. Sie habe einen leichten Stoß bemerkt und fiel anschließend auf ihr Gesicht und verletzte sich. Sie wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Frau war alkoholisiert.
Auffahrunfall
Der 43-jährige Fahrer eines Renaults und der 80-jährige Fahrer eines Ford befuhren am 15.09.2025 um 10.31 Uhr in dieser Reihenfolge in Wittenberg die Straße „Am Stadtgraben" in Richtung Kurfürstenring. Im Einmündungsbereich musste der Renault-Fahrer verkehrsbedingt anhalten. Dies bemerkte der Ford-Fahrer zu spät und fuhr auf den Renault auf. Dabei entstand an beiden Fahrzeugen Sachschaden. Verletzt wurde niemand.
Sonstiges:
Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss
Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten am 14.09.2025 um 20.26 Uhr in der Kirchhofstraße in Wittenberg den Fahrer eines Mitsubishis. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem reagierte ein freiwilliger Drogentest positiv auf Cannabinoide und Amphetamin. Folglich wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, die Weiterfahrt untersagt sowie ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet.
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