Pressemitteilung: 2/2022
Halle (Saale), den 02.03.2022

Staatsanwaltschaft Halle erhebt Anklage gegen den vorläufig des Dienstes enthobenen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand sowie dessen frühere Büroleiterin Sabine Ernst wegen gemeinschaftlicher veruntreuender Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall

Der bereits ohne hiesige Veranlassung auf unbekanntem Wege öffentlich gewordene Abschluss der Ermittlungen wird bestätigt:

Die Staatsanwaltschaft Halle hat wegen der Vorgänge im Zusammenhang mit der sog. „Impfaffäre“ Anklage wegen gemeinschaftlicher veruntreuender Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten gegen den vorläufig des Dienstes enthobenen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand sowie dessen frühere Büroleiterin Sabine Ernst bei dem Landgericht Halle (Saale) erhoben.

Im Ergebnis der vor mehr als einem Jahr begonnenen Ermittlungen und in Auswertung von zahlreichen Zeugenvernehmungen und sichergestellten Urkunden und Schriftstücken hält die Staatsanwaltschaft Halle Herrn Dr. Bernd Wiegand und Frau Sabine Ernst für hinreichend verdächtig, vorsätzlich dafür gesorgt zu haben, dass neun Mitglieder des von Dr. Bernd Wiegand geleiteten städtischen Pandemiestabes sowie acht Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Halle (Saale) unter Verstoß gegen die in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.12.2020 festgelegte Impfreihenfolge gegen das Corona-Virus geimpft worden sind, wobei in keinem Fall ein Anspruch auf Impfung bestand und auch kein verfallsbedingter Verwurf des Vakzins drohte.

Dr. Bernd Wiegand und Sabine Ernst sind darüber hinaus hinreichend verdächtig, als Amtsträger zum Zwecke der Verschleierung dieser Vorgänge und zur Täuschung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) auf der Basis eines rückdatierten und von dem Angeschuldigten Dr. Wiegand in der Öffentlichkeit präsentierten Vermerks ein Protokoll über eine Sitzung des städtischen Pandemiestabes nachträglich so verändert zu haben, dass der Eindruck entstand, das Vorgehen der Angeschuldigten sei von dem Pandemiestab nach Beratung gebilligt beziehungsweise genehmigt worden.

Die Staatsanwaltschaft Halle sieht auf der Basis ihrer Feststellungen die strafrechtlichen Tatbestände der veruntreuenden Unterschlagung und der Fälschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall als erfüllt an.

Das nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Halle wegen der besonderen Bedeutung des Falles zuständige Landgericht Halle (Saale) wird nunmehr prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht tatsächlich und rechtlich besteht und sodann eine Entscheidung treffen, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder dessen Eröffnung abzulehnen ist.

Eine Anklageerhebung setzt nach den Regeln der Strafprozessordnung nur voraus, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund einer eigenen Prognose davon ausgeht, dass ein Gericht am Ende einer möglichen Hauptverhandlung wahrscheinlich zu einer Verurteilung wegen der angeklagten Straftaten gelangen wird. Hierbei hat die Staatsanwaltschaft einen Beurteilungsspielraum.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Weitere Presseanfragen sind an die Pressestelle des Landgerichts Halle (Saale) zu richten.

 

In Vertretung

gez. Dr. Lenzner
Oberstaatsanwalt

Impressum:
Staatsanwaltschaft Halle
Pressestelle
Merseburger Str. 63
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3602
Fax: 0345 220-3681
Mail: presse.sta-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.sta-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung