Kabinett fasst Beschluss zum Bodenschutz: Gefahrenabwehr soll künftig wieder Aufgabe der Landkreise sein
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 270/01 Magdeburg, den 8. Mai 2001 Kabinett fasst Beschluss zum Bodenschutz: Gefahrenabwehr soll künftig wieder Aufgabe der Landkreise sein Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Bundesbodenschutzgesetz beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Kernpunkt ist die Festlegung der behördlichen Zuständigkeiten in Sachsen-Anhalt. Es ist vorgesehen, die Zuständigkeit für Aufgaben der Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten von den Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden wieder auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Diese waren nach Landesrecht bis zum Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes 1999 bereits für Aufgaben der Gefahrenabwehr beim Bodenschutz verantwortlich. Diese Landesregelung wurde jedoch seinerzeit durch das Bundesrecht "verdrängt". Agrar- und Umweltminister Konrad Keller: "Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in der Regel personell und technisch angemessen ausgestattet, außerdem können Vollzugsdefizite vermieden und die kommunale Ebene finanziell entlastet werden." Das Ausführungsgesetz beinhaltet weiterhin Regelungen z.B. über Aufgaben und Befugnisse der Behörden, die Mitwirkungspflicht der Bevölkerung, die Möglichkeit zur Festlegung von Bodenbelastungsgebieten und zum Umgang mit Informationen sowie Kosten- und Ausgleichsregelungen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de