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Magdeburg, den 07.05.2001

Kommunen von Mehrbelastung befreit/ Landesregierung regelt Tierkörperbeseitigung neu

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 271/01 Magdeburg, den 8. Mai 2001 Kommunen von Mehrbelastung befreit/ Landesregierung regelt Tierkörperbeseitigung neu Die Landesregierung will die Kostenverteilung der Tierkörperbeseitigung neu regeln. Danach wird das Land erstmals 25 Prozent der Kosten übernehmen. Weitere 25 Prozent soll die Tierseuchenkasse und 50 Prozent sollen die Landkreise tragen. Bisher haben die Landkreise die Kosten von jährlich ca. sechs Mio. DM allein gezahlt. Die in der heutigen Kabinettssitzung beschlossene änderung ist eine Folge der BSE- Krise. Durch das Fütterungsverbot von Tiermehl und -fett und durch die Risikomaterialentnahme erhöhen sich die Kosten der Tierkörperbeseitigung auf schätzungsweise das Doppelte (von ca. sechs Mio. DM auf ca. 12 Mio. DM pro Jahr). Keller: "Die Neuregelung verteilt die Lasten fair. Jetzt fordere ich die Landkreise allerdings auch auf, ihre Blockadehaltung sofort aufzugeben und sich an der Finanzierung zu beteiligen." Einige Landkreise hatten wegen der steigenden Kosten in den vergangenen Monaten die Zahlungen an die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Genthin verweigert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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