Landesregierung setzt sich für den Stopp der ökologischen Steu-erreform ein/ Finanzminister Paqué: Verteuerung der Energie ist Wirtschaftsbremse
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 371/02 Magdeburg, den 11. Juni 2002 Landesregierung setzt sich für den Stopp der ökologischen Steu-erreform ein/ Finanzminister Paqué: Verteuerung der Energie ist Wirtschaftsbremse Sachsen-Anhalt wird sich im Bundesrat für den Stopp der fünften und damit letzten Erhöhungsstufe der ökologischen Steuerreform einsetzen. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung, eine entsprechende Gesetzesinitiative Baden-Württembergs zu unterstützen. Damit verfolgt die Landesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, sich für die Abschaffung der sogenannten ökosteuer einzusetzen. 2003 sollen im Rahmen des rot-grünen Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform die Verbrauchsteuern auf Kraftstoffe und Strom erneut erhöht werden. "Vor dem Hintergrund der stagnierenden Wirtschaft wirkt eine weitere Verteuerung der Energie wie eine Bremse", begründete Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué die Notwendigkeit für ein Ende der ökosteuer. Er unterstrich: "Ein künstliches Hochtreiben der sowieso schon auf hohem Niveau stehenden Preise bringt Deutschland Wettbewerbsnachteile. Das kann unmöglich das Rezept sein, der Massenarbeitslosigkeit Herr zu werden. Außerdem schafft diese Reform durch ihre unsinnigen Ausnahmeregelungen Ungerechtigkeit." Hintergrund: Zum 1. April 1999 ist das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform mit folgenden Maßnahmen in Kraft getreten: Erhöhung der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe um 6 Pf je Liter, auf Heizöl um 4 Pf je Liter, auf Gas um 0,32 Pf je Kilowattstunde. Neu eingeführt wurde die Stromsteuer mit folgenden Steuersätzen: Regelsteuersatz = 2 Pf je Kilowattstunde Betrieb von Nachtspeicherheizungen = 1 Pf je Kilowattstunde Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr = 1 Pf je Kilowattstunde Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft betrug die Mineralölsteuererhöhung für Heizstoffe 20 Prozent der regelmäßigen Erhöhung und die Erhöhung der Stromsteuer 20 Prozent des regelmäßigen Steuersatzes. Unternehmen des produzierenden Gewerbes wurden durch Härtefallregelung entlastet. Die nach Gegenrechnung der Entlastung durch Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verbleibende Mehrbelastung durch die höheren Energiesteuern (Stromsteuer- plus Mineralölsteuererhöhung) kann auf Antrag erlassen, erstattet oder vergütet werden. Weitere Befreiungen bzw. Steuervergünstigungen sind für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und für Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs eingeführt worden. Im Rahmen des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform wurde/wird der Regelsteuersatz der Mineralölsteuer für Benzin und Diesel, nicht aber für Heizöl, in den Jahren 2000 bis 2003 in Stufen um jeweils 6 Pf/l bzw. 3,07 Cent/l erhöht. Für den Schienenbahnverkehr sowie den Linienverkehr mit Bussen usw. (bis 50 Km) beträgt die Steueranhebung jeweils die Hälfte des Regelsatzes. Die Steuersätze für Erdgas, soweit dieser als Kraftstoff verwendet wird, wurden entsprechend prozentual erhöht. Zum 1. November 2001 ist die Mineralölsteuer einmalig zusätzlich um 3 Pf/l für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von über 50 mg/kg erhöht worden. Diese Erhöhung gilt ab 2003 bereits bei einem Schwefelgehalt von über 10 mg/kg. Die Steuerermäßigungen der ersten Stufe der ökologischen Steuerreform wurden beibehalten. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und den Gewächshausanbau sind weitere Vergünstigungen geschaffen worden. So ist z.B. die Höhe der Vergütung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft so ausgestaltet worden, dass der in der Landwirtschaft verwendete Dieselkraftstoff (sog. Agrardiesel) gleichbleibend mit einem Steuersatz von 50 Pf/l bzw. 26 Cent/l belastet wird. Der Regelsatz der Stromsteuer steigt bis 2003 ebenfalls an, und zwar in Stufen von 0,50 Pf/kWh bzw. 0,26 Cent/kWh. Für Nachtspeicherheizungen, Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Erhöhungsstufen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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