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Magdeburg, den 12.08.2002

Landesregierung will Neuregelung des Sonn- und Feiertagsgesetzes/ Marktfeste auch an Sonntagen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 492/02 Magdeburg, den 13. August 2002 Landesregierung will Neuregelung des Sonn- und Feiertagsgesetzes/ Marktfeste auch an Sonntagen Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sonn- und Feiertagsgesetzes. Danach können gewerbliche Marktveranstaltungen an Sonntagen wieder durchgeführt werden. Bisher unterlagen diese Veranstaltungen grundsätzlich dem feiertagsrechtlichen Arbeitsverbot. Trotzdem waren sie an Sonn- und Feiertagen unter Hinweis auf die bundesrechtliche Gewerbeordnung erlaubt worden. Diese Rechtsauffassung war jedoch nicht mehr haltbar, nachdem in den Jahren 1997/98 das Verwaltungsgericht Dessau und auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt anders entschieden hatten. Seitdem war die Durchführung von gewerblichen Marktveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen in Sachsen-Anhalt grundsätzlich verboten. Jeziorsky: "Diese Marktfeste finden auch an Sonntagen bei der Bevölkerung regen Anklang und werden als eine Bereicherung der Freizeitgestaltungsmöglichkeiten empfunden. Die bestehende Rechtslage war daher unbefriedigend Wir wollen. dem Bedürfnis nach diesen Marktveranstaltungen - auch angesichts der früheren Verwaltungspraxis - durch eine änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Rechnung tragen." Zukünftig sollen Spezialmärkte, die einen die regionale Identität oder den Fremdenverkehr fördernden Wert haben, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwölfmal im Jahr auf einen Sonntag festgesetzt werden können. Bei diesen Märkten, z. B. Bauernmärkte oder Töpfermärkte, stehen die typisch sonntäglichen Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung und Unterhaltung im Vordergrund. Jahrmärkte und alle übrigen Spezialmärkte können viermal im Jahr auf einen Sonntag festgesetzt werden. Diese Märkte, z. B. Gebrauchtwagenmärkte, sind in erster Linie kommerzieller Natur. Um das bei diesen Märkten verstärkt bestehende Konkurrenzverhältnis zwischen Marktveranstaltern und örtlichem Einzelhandel zu berücksichtigen, orientiert sich die Regelung am Ladenschlussgesetz. Die Ausnahmeregelung betrifft jedoch nur Sonntage und keine Feiertage. Jeziorsky betonte, dass mit dieser änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes zukünftig wieder gewerbliche Marktveranstaltungen an Sonntagen in einem ausgewogenen Umfang durchgeführt werden können. Die vorgesehene Regelung sei mit einem zeitgemäßen Schutz der Sonntagsruhe vereinbar. Die Kirchen seien bereits vorab von diesem Gesetzesvorhaben unterrichtet worden. Sachsen-Anhalt betrete mit dieser Regelung gesetzgeberisches Neuland, so der Innenminister. Vergleichbare Vorschriften in den Sonn- und Feiertagsgesetzen anderer Länder gebe es derzeit nicht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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