Rückgang der Körperschaftsteuer belastet Sachsen-Anhalt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 494/02 Magdeburg, den 13. August 2002 Rückgang der Körperschaftsteuer belastet Sachsen-Anhalt Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat heute das Kabinett über die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf Sachsen-Anhalt informiert. Die Unternehmenssteuerreform der Bundesregierung hat sich demnach zu einer extremen Belastung der öffentlichen Haushalte entwickelt. Waren in 2000 noch bundesweit Einnahmen in Höhe von 23,6 Mrd. Euro zu verzeichnen, mussten in 2001 mehr Steuern erstattet werden als eingenommen wurden. Unter dem Strich schloss die Körperschaftsteuer mit einem Aufkommen von minus 426 Mio. Euro ab. Unter Berücksichtigung der Zahlungen aus dem bundesweiten Finanzausgleich verringerten sich die Einnahmen des Landes wegen des bundesweiten Rückgangs des Körperschaftsteueraufkommens in 2001 um über 370 Mio. Euro im Vergleich zu 2000. Aufgrund der aktuellen Aufkommensentwicklung in den ersten sechs Monaten des Jahres 2002 ist eine weitere Verschlechterung der Situation zu befürchten. Bis Juni 2002 registrierten die Finanzämter im Bundesgebiet ein Minus von 1,3 Mrd. Euro Körperschaftsteuer. Im ersten Halbjahr 2001 wurde noch ein Plus von 2,1 Mrd. Euro realisiert. "Obwohl wir im Nachtragshaushalt Vorsorge getroffen haben, hoffe ich, dass wir 2002 nicht noch einmal mit einem Minus abschließen," so Finanzminister Paqué. Als Ursachen für den drastischen Körperschaftsteuerrückgang sieht Minister Paqué die schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland und die verunglückte Steuerreform. "Anhand der vorliegenden Zahlen zeigt sich, dass die Bundesregierung die Länder über das wahre Ausmaß der fiskalischen Auswirkungen der Reform falsch informiert hat. Damit hat sie den Ländern einen Bärendienst erwiesen." Zum Hintergrund: Unter dem Begriff "Unternehmenssteuerreform" werden verschiedene Maßnahmen aus drei in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages verabschiedeten Gesetzen verstanden. Dazu gehören das Steuersenkungsgesetz, am 1. Januar 2001 in Kraft getreten, das Steuersenkungsergänzungsgesetz, ebenfalls seit dem 1.1. 2001 wirksam, und das Gesetz zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform. Dieses trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Durch die Unternehmenssteuerreform wurden insbesondere die Steuersätze für körperschaftlich organisierte Unternehmen (AGs, GmbHs) von 40 Prozent bzw. 30 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wurde die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer der Aktionäre abgeschafft. Die Steuerpflichtigen müssen die Dividendeneinkünfte ab 2002 nur noch zur Hälfte (sog. Halbeinkünfteverfahren) versteuern. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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