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Magdeburg, den 19.08.2002

Hochwasser-Information 2/2002

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 505/02 Magdeburg, den 19. August 2002 Hochwasser-Information 2/2002 Aktuelle Informationen der Landesregierung zur Hochwasser-Situation in Sachsen-Anhalt Pegelstände Der Meteorologische Dienst des Landesbetriebes für Hochwasserschutz hat für die kommende Nacht in der Landeshauptstadt Magdeburg am Pegel Strombrücke einen Wasserstand von etwa 690 Zentimetern prognostiziert. Dieser Pegelstand wird auch für den morgigen Dienstag erwartet. Am Mittwoch sei mit einem Abfall auf etwa 680 cm zu rechnen. Nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt wurden am Montagnachmittag (16.00 Uhr) folgende Pegelstände gemessen: Elbe bei Dessau 7,04 m, Tendenz: fallend Elbe, Aken 7,56 m, Tendenz: fallend Elbe, Wittenberg 6,64 m, Tendenz: fallend Elbe, Bereich Tangermünde 7,29 m, Tendenz: steigend Elbe, Barby 6,99 m, Tendenz: gleichbleibend Elbe, Niegripp 9,12 m, Tendenz: steigend Elbe, Magdeburg-Strombrücke 6,66 m, Tendenz: steigend Elbe, Wittenberge 6,67 m, Tendenz: steigend Elbe Die Wasserstände im Oberlauf der Elbe weisen weiterhin fallende Tendenz auf. Unterhalb Magdeburgs sind die Wasserstände schneller gestiegen, als in der Vorhersage vom Sonntag berechnet. Es ist weiterhin mit steigenden Wasserständen zu rechnen. Für den Pegel Barby wird bis Montagabend oder in der Nacht zum Dienstag mit dem Hochwasserscheitel gerechnet. Neue Deichbrüche sind bisher nicht bekannt geworden. Einsatzkräfte und Fachkräfte arbeiten angestrengt daran, den Deichbruch in Seegrehna (Kreis Wittenber) zu schließen. Die in Höhe der Ortslage Pratau befindliche Schadstelle wird durch das THW wieder geschlossen. Die schadhaften Deichstellen auf der linken Elbseite werden intensiv unter Kontrolle gehalten. Auf der rechten Elbseite von der sächsischen Grenze bis unterhalb Wittenberg sind die Einsatzkräfte weitestgehend zurückgezogen, da Abwehrmaßnahmen für die Einsatzkräfte zu gefährlich sind. Die Gefahr entsteht insbesondere auch dadurch, dass Elbwasser durch die auf sächsischem Gebiet stattgefundenen Deichbrüche das rechtselbische Gebiet Richtung Sachsen-Anhalt durchströmen. Unterhalb Dessau werden an den Deichen folgende Abwehrmaßnahmen durchgeführt: Linker Elbedeich ¿ Ortslage Aken bis Ortslage Breitenhagen (Lödderitzer Forst) ¿ landseitige Böschungssicherung Rechter Elbedeich ¿ Höhe Ortslage Randau ¿ landseitige Böschungssicherung Magdeburg, Seestraße ¿ landseitige Böschungssicherung Rechter Elbedeich ¿ Höhe Blumenthal (bei Burg) ¿ landseitige Böschungssicherung In Folge massiver Böschungsfußvernässungen erfolgt die Aktivierung des Schlafdeiches bei Fischbeck, so dass der entstehende Polder für die Sicherung des Elbehauptdeich den erforderlichen Gegendruck erzeugt. Linker Ehlerückstaudeich ¿ Höhe Ortslage Vogelsang ¿ landseitige Böschungssicherung Linker Elbeumflutdeich ¿ Höhe Haberlandbrücke ¿ landseitige Böschungssicherung Mulde Zur Entlastung der Situation in der Stadt Bitterfeld wird weiter daran gearbeitet, den Wasserstand in der Goitsche zu senken. Dazu wird versucht, die geschaffene öffnung zur Rückströmung in die Mulde zu erweitern. Weiterhin wird intensiv daran gearbeitet, die Einströmöffnung zur Goitsche zu schließen. Zur Entlastung in Dessau Waldersee wird daran gearbeitet, den sogenannten Polder Waldersee schnellstmöglich zu entwässern. Ohre Der zwei kilometerlange rechte Ohredeich wurde um 40 cm aufgestockt. Soforthilfe der Landesregierung für Hochwasseropfer ¿ Auszahlungsrichtlinie des Innenministeriums vom 19. August 2002 - Die Leistungen betragen maximal 500 Euro pro Person, höchstens 2.000 Euro pro Haushalt. - Die Mittel werden pauschal als Soforthilfe bereitgestellt - Leistungszweck ist es, den vom Hochwasser an Mulde und Elbe im Land Sachsen-Anhalt unmittelbar Geschädigten im Bedarfsfall eine schnelle finanzielle Unterstützung zu geben. Leistungsberechtigt sind Personen, die evakuiert werden mussten und deren Wohnungen überflutet sind. Voraussetzung ist ferner, dass die Personen der Soforthilfe aufgrund der hochwasserbedingten Notlage bedürfen. Anträge sind ab 20. August bei den zuständigen Kreisverwaltungen zu stellen. Neben dem Nachweis des Wohnsitzes genügt die schriftliche Zusicherung, dass die genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Auszahlung erfolgt durch die Kreisverwaltungen der betroffenen Landkreise, wo . Das sind zurzeit die Landkreise Wittenberg, Bitterfeld, Anhalt-Zerbst, Köthen, Schönebeck, Jerichower Land, Ohrekreis und Stendal sowie die Städte Dessau und Magdeburg. - Weitergehende Schadensersatzleistungen werden später geregelt und durch die Entgegennahme dieser Soforthilfe nicht ausgeschlossen. Verhaltensregeln zur Trinkwassernutzung In den Hochwassergebieten Sachsen-Anhalts ist die Trinkwasserversorgung gesichert. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind bei der Trinkwassernutzung folgende allgemeine Verhaltensregeln zu beachten: Die Versorgung mit Trinkwasser über die öffentliche Trinkwasserversorgung sollte so lange wie möglich, gegebenenfalls unter Zusatz von Chlor, aufrechterhalten werden. Da in den überschwemmungsgebieten die Qualität des Trinkwassers nicht sicher gewährleistet werden kann, sollte das Wasser nur in abgekochtem Zustand zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Für Säuglingsnahrung ist vorzugsweise Tafel- oder Mineralwasser mit entsprechendem Eignungshinweis zu verwenden. Die Weiternutzung von Brunnen ist nur dann möglich, wenn diese nicht mit überschwemmungswasser vollgelaufen sind. Mit Trinkwasser sollte sparsam umgegangen werden, um die Kanalisation so wenig wie möglich durch Abwasser zu belasten. Kultusminister Olbertz dankt Lehrern und Schülern für Hochwassereinsatz Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat Lehrern und Schülern für den Hochwassereinsatz gedankt. In den Krisengebieten habe der Unterricht an zahlreichen Orten ausfallen müssen, sagte Olbertz am Montag. Während der unterrichtsfreien Zeit hätten Lehrer und Schüler mit großem Engagement versucht, in den Krisengebieten die Deiche zu stabilisieren und Sandsäcke zu stapeln. Justizvollzugsbedienstete sammeln für betroffene Kollegen Die Justizvollzugsbediensteten Sachsen-Anhalts sammeln für ihre vom Hochwasser betroffenen Kollegen. Die Leiter der Justizvollzugsanstalten riefen gemeinsam mit dem Bund der Strafvollzugsbediensteten zu einer Spendenaktion auf, teilte das Justizministerium mit. Mit der spontanen Aktion solle ein Zeichen der Solidarität gesetzt werden. Das gesammelte Spendengeld soll den Betroffenen unbürokratisch in bar ausgezahlt werden, hieß es weiter. Spendenkonto Die Landesregierung hat ein Spendenkonto zu Gunsten der Hochwasser-Opfer in Sachsen-Anhalt eingerichtet. Die Bevölkerung werde gebeten, die Geschädigten zu unterstützen, sagte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer. Unter dem Stichwort "Hochwasserhilfe Sachsen-Anhalt" könnten finanzielle Zuwendungen auf ein Sonderkonto bei der Bundesbank Dessau (Kontonummer 80 50 80 50/BLZ 805 000 00) eingezahlt werden. Auf Wunsch werden Spendenbescheinigungen ausgezahlt. Termine Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer wird sich am (morgigen) Dienstag von 16.00 Uhr bis 16.45 Uhr im Katastrophenschutz-Stab des Innenministerium informieren. Anschließend besucht er gemeinsam mit der CDU-Bundesvorsitzenden Dr. Angela Merkel in Magdeburg Deichanlagen und evakuierte Bürger. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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