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Magdeburg, den 02.09.2002

Weiterer Schritt zur Investitionserleichterung/ Landesregierung will mit Abbau bürokratischer Vorschriften Wirtschaft ankurbeln

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 556/02 Magdeburg, den 3. September 2002 Weiterer Schritt zur Investitionserleichterung/ Landesregierung will mit Abbau bürokratischer Vorschriften Wirtschaft ankurbeln Sachsen-Anhalts Landesregierung hat am Dienstag weitere Weichen zum Abbau investitionshemmender Vorschriften gestellt. Das Kabinett debattierte den Entwurf für das Zweite Investitionserleichterungsgesetz und gab ihn zur Anhörung frei. Mit dem geplanten Gesetz sollen Regelungen in geltenden Landesgesetzen verändert oder aufgehoben werden. "Um die Wirtschaft anzukurbeln und Investoren ins Land zu holen, müssen wir weitere bürokratische Hemmnisse aus dem Weg räumen", betonte Justiz-Staatssekretär Thomas Pleye am Dienstag. Das Zweite Investitionserleichterungsgesetz war unter Federführung des Justizministeriums erarbeitet worden. Mit dem Gesetzentwurf sollen beispielsweise Vorschriften in der Gemeindeordnung, in der Bauordnung, im Vermessungs- und Katastergesetz sowie im Bildungsfreistellungsgesetz verändert werden. Mit der geplanten änderung in der Gemeindeordnung sollen unter anderem Gemeinden künftig nur noch dann Unternehmen gründen dürfen, wenn sie die Arbeiten besser und wirtschaftlicher als private Anbieter verrichten können. Dadurch werden mehr Freiräume für Unternehmen geschaffen. Die Gemeinden wiederum müssen die Gründe für ihre wirtschaftliche Betätigung noch transparenter nachweisen. Mit der angestrebten änderung der Bauordnung sollen Investitionen im innerstädtischen Bereich erleichtert werden. Angedacht ist, dass Bauherren in bestimmten Fällen künftig keine Stellplätze mehr schaffen oder die dafür festgesetzte Ablösesumme zahlen müssen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf den Wegfall der generellen Pflicht zur Vermessung bei Flurstücksbildungen vor: Die Vermessung von Grundstücken soll künftig nicht mehr in jedem Fall und von allen in Anspruch genommen werden müssen. Mit der angestrebten Lockerung des bisherigen Vermessungs- und Katastergesetzes, das ein Vermessungsgebot vorsah, sollen Bearbeitungsprozesse beschleunigt und der Anteil staatlich begründeter Kosten bei Investitionen gesenkt werden. Auf Wunsch werden Grund- und Flurstücke jedoch auch künftig vermessen. Mit der änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes soll die Freistellung stärker an der ausgeübten Tätigkeit ausgerichtet werden. Künftig sollen nur noch Bildungsveranstaltungen anerkannt werden, die thematisch der berufsbedingten Weiterbildung dienen und von entsprechenden Bildungsträgern angeboten werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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