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Magdeburg, den 05.11.2002

Landesregierung beschließt Mittelfristige Finanzplanung 2002 bis 2006 / Finanzminister Paqué: Konsolidierungsdruck wird zunehmen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 695/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 695/02 Magdeburg, den 5. November 2002 Landesregierung beschließt Mittelfristige Finanzplanung 2002 bis 2006 / Finanzminister Paqué: Konsolidierungsdruck wird zunehmen Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat der Landesregierung in der heutigen Kabinettssitzung die Mittelfristige Finanzplanung des Landes Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2006 vorgelegt. Er unterstrich: ¿Wir haben der Finanzplanung zwei Ziele zu Grunde gelegt: Erstens soll die Nettoneuverschuldung bis Ende 2006 auf Null gebracht werden. Zweitens muss dieses ohne starken Einbruch bei der Investitionsquote gelingen. Der auf dem Land lastende Konsolidierungsdruck ist enorm. Der Abbau der Nettoneuverschuldung ist unbedingt notwendig, um künftig politischen Gestaltungsspielraum zu schaffen. Das macht auch die Tatsache deutlich, dass ab 2007 eine neue Förderperiode der Europäischen Union beginnt, die durch die EU-Osterweiterung geprägt sein wird. Durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Steuergesetzgebung der Bundesregierung haben sich die Rahmenbedingungen weiter verschlechtert. Zusätzlich engen steigende Zinslasten den Handlungsspielraum der Landesregierung deutlich ein.¿ Wichtige Ergebnisse der Finanzplanung (siehe Tabelle): - Die Nettoneuverschuldung wird 2007 bei Null liegen. - Bis 2006 sinkt die Kreditfinanzierungsquote von jetzt 14,8 Prozent auf nur noch ein Prozentpunkt ab. - Das Anwachsen des Schuldenberges wird sich verlangsamen; der Schuldenstand des Landes wird 2006 rund 17,4 Milliarden Euro erreichen. - Die Zinsquote wird bis zum Jahr 2006 auf zehn Prozent ansteigen. - Die Investitionsquote wird bis 2006 leicht abnehmen bis auf 19,1 Prozent. Besonderen Wert legte die Landesregierung auf die Sicherung einer möglichst hohen Investitionsquote. Ein Absinken muss infolge des hohen Konsolidierungsdruckes in Kauf genommen werden. Die Investitionsquote wird in den Jahren 2004 bis 2006 zwischen 19 und 20 Prozent liegen. Das Finanzministerium hat modellhaft zwei Extremvarianten durchgerechnet, die erstens von konstant bleibenden investiven Ausgaben und zweitens von konstant bleibenden konsumtiven Ausgaben ausgehen (siehe Anlage). Die Umsetzung der ersten Variante scheitert daran, dass die Einsparung von 800 Millionen Euro allein bei konsumtiven Ausgaben nicht gelingen wird, da ein Großteil dieser Ausgaben durch Rechtsverpflichtungen gebunden ist. Diese können bei realistischer Betrachtung bestenfalls konstant gehalten werden (z.B. Personalausgaben) oder unweigerlich einer steigenden Tendenz unterliegen (Zinsausgaben). Außerdem gibt es große Ausgabenbereiche, wie etwa die Leistungen an die Kommunen nach dem Finanzausgleichgesetz, bei denen im Planungszeitraum kaum noch Einsparungen möglich sind. Inakzeptabel wäre es auch, die Sanierung des Landeshaushaltes nur über Senkung der investiven Ausgaben erreichen zu wollen, wie in der zweiten Variante errechnet. In diesem Szenario würde die Investitionsquote bis auf 14,9 Prozent absinken. Aufgrund der hohen Zuweisungen des Bundes und der EU für investive Maßnahmen würden damit erhebliche Einnahmeverluste einhergehen. Zudem ist das Land durch den Solidarpakt II verpflichtet, die Investitionsausgaben auf möglichst hohem Niveau zu halten. Der von der Landesregierung gewählte Weg sichert weiterhin eine hohe Investitionsquote. Als einen wichtigen Schritt zur Konsolidierung der Landesfinanzen will die Landesregierung die Personalausgaben nahezu einfrieren. Als Grundlage dafür dient das Seitz-Gutachten. Der Personalbestand des Landes wird auf die Durchschnittswerte der anderen Länder reduziert. Der Abwuchs von 2002 auf 2003 ist weitgehend durch die Bildung von Globalhaushalten im universitären Bereich zu erklären. Die Personalkosten der Universitäten werden dadurch in einer anderen Hauptgruppe als Landeszuschuss geführt. Ein generelles Absinken der Personalausgaben verhindern u. a. unausweichliche Mehrausgaben durch steigende Tarife und Vorsorge für Abfindungszahlungen. Zur Information: Die Finanzplanung trägt im Gegensatz zum Haushaltsplan, der im Gesetzgebungsverfahren festgestellt wird, programmatischen Charakter und hat damit keine unmittelbare Verbindlichkeit. Sie dient als Entscheidungshilfe für die Landesregierung und den Landtag. Durch die Darstellung der künftigen Ausgaben und finanziellen Möglichkeiten soll mittelfristig unter Beachtung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen die Konsolidierung des Landeshaushaltes gesichert werden. Bei der Prognose der Einnahmeentwicklung und der Festlegung der Aufgaben und Ausgaben im Finanzplanungszeitraum kann immer nur vom gegenwärtigen Sach- und Rechtsstand ausgegangen werden. So basieren beispielsweise die prognostizierten Steuereinnahmen auf den Annahmen der Steuerschätzung vom Mai 2002 unter Berücksichtigung der künftigen Einwohnerentwicklung im Land Sachsen-Anhalt. Halbjährlich wird die zu erwartende Entwicklung zwischen Bund und Ländern im Finanzplanungsrat unter Zugrundelegung einheitlicher Kriterien erörtert. Die Anpassung an künftige, gegenwärtig nicht vorhersehbare finanz- und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung. Anlage Ergebnisse der Finanzplanung 2002 2003 2004 2005 2006 Gesamtausgaben (Mio. EUR) 10.573 10.525 9.961 9.721 9.899 Ausgaben je Einwohner (EUR) 4.084 4.065 3.847 3.755 3.824 Nettokreditaufnahme (Mio. EUR) 1.526 750 375 188 94 Kreditfinanzierungsquote (v. H.) [1]   14,8 7,3 3,8 1,9 1,0 aufgelaufene Verschuldung je Einwohner (Mio. EUR) (EUR) 15.970 6.168 16.720 6.458 17.095 6.603 17.282 6.675 17.376 6.712 Steuereinnahmen (Mio. EUR) 4.408 4.723 4.893 5.001 5.268 Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich (Mio. EUR) 497 604 612 663 694 Steuerdeckungsquote

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