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Magdeburg, den 03.12.2002

Flutfolgen: Daehre rät zur raschen Beantragung der Hochwasserhilfen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 757/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 757/02 Magdeburg, den 3. Dezember 2002 Flutfolgen: Daehre rät zur raschen Beantragung der Hochwasserhilfen Sachsen-Anhalts Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat die vom Hochwasser betroffenen Bürger im Land aufgefordert, möglichst bald die staatlichen Hilfen zur Beseitigung von Flutschäden an Wohngebäuden zu beantragen. ¿Diese finanzielle Unterstützung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn schon Gelder aus den Sofortprogrammen gezahlt worden sind¿, stellte er heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg noch einmal klar. Gegenwärtig würden besonders die beiden Sofortprogramme nachgefragt. Für die eigentlichen Hochwasserhilfen hingegen, nach denen im Regelfall bis zu 80 Prozent des förderfähigen Schadens ersetzt werden, lägen erst einige hundert Anträge vor. Finanzhilfen aus den Sofortprogrammen können noch bis zum Jahresende beantragt werden. Die Anträge auf Gewährung der Hochwasserhilfen bei Gebäudeschäden dagegen werden noch bis 31. März 2003 von den Bearbeitungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist Wohnungsbau-Förderstelle) entgegengenommen. Aus den beiden Sofortprogrammen zur Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden und zum Ausgleich von Inventarschäden sind inzwischen (Stand: 29.11.) mehr als 21 Millionen Euro abgeflossen. Bislang sind fast 5.000 Bewilligungen erteilt worden. Mit mehr als 3.200 Anträgen und einer Auszahlungssumme von rund 13,5 Millionen Euro entfiel der größte Anteil dabei auf Zuschüsse zur Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden. Die Finanzhilfen für den Bereich Bau/Verkehr im Überblick: · Soforthilfe zur Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden Erstattet werden 50 Prozent des Schadens, höchstens jedoch 5.000 Euro. Der Schaden muss mindestens 1.000 Euro betragen. Die Soforthilfe erhält der jeweilige Eigentümer des Wohngebäudes. Die Gewährung ist nicht vom Einkommen des Antragsberechtigten abhängig. · Soforthilfe für den Ausgleich von Inventarschäden Erstattet werden 50 Prozent des Schadens, für Haushalte bis zu zwei Personen maximal 7.500 Euro. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich der Erstattungsbetrag um 500 Euro. Der Schaden muss mindestens 1.000 Euro betragen. Die Gewährung der Übergangshilfe ist von Einkommensgrenzen abhängig. Die Obergrenze für Haushalte bis zu zwei Personen liegt bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. In besonderen Härtefällen kann jedoch auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze eine Hilfe gewährt werden. · Hilfe bei Hochwasserschäden an privaten Gebäuden Nach der vom Land erlassenen Richtlinie liegt der Fördersatz für Instandsetzungsmaßnahmen bei 80 Prozent der förderfähigen Schadenssumme, begrenzt auf den Zeitwert. Beim Wiederaufbau total zerstörter Gebäude können ¿ begrenzt auf den Zeitwert ¿ bis zu 100 Prozent des Schadens erstattet werden. Der Schaden muss mindestens 5.000 Euro betragen. Die Förderhöchstgrenzen liegen für - Einfamilienhäuser bei 125.000 Euro, - Zweifamilienhäuser bei 250.000 Euro, - Mehrfamilienhäuser bei 350.000 Euro, - Eigentumswohnungen bei 40.000 Euro. Insgesamt stehen bis zum Jahr 2004 für die Beseitigung von Flutschäden an Gebäuden rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. · Die Richtlinie im Internet Wortlaut der Richtline: https://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mwv/2002/234_2002.htm Merkblatt zur Richtlinie: https://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mwv/2002/230_2002.htm Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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