Kabinett verabschiedet Änderung des Landesrichtergesetzes
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 770/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 770/02 Magdeburg, den 10. Dezember 2002 Kabinett verabschiedet Änderung des Landesrichtergesetzes Sachsen-Anhalt will die berufliche Perspektive von jungen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten künftig wieder stärker fördern. Die Landesregierung plant, die erhöhte Altersgrenze für Richter und Staatsanwälte aufzuheben. Das Kabinett gab in seiner heutigen Sitzung einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes zur Anhörung frei. ¿Mit der geplanten Initiative werden Beförderungsämter wieder für jüngere Richter und Staatsanwälte frei. Wir müssen jungen Leuten eine Perspektive bieten, sonst wandern sie in andere Bundesländer ab¿, betonte Justizminister Curt Becker. Nach der bisherigen Regelung konnten Richter, Staatsanwälte und Beamte des gehobenen und höheren Dienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bis zum 68. Lebensjahr arbeiten. Voraussetzung hierfür war die Vollendung des 55. Lebensjahres bis zum 31. Dezember 1997. Mit der Streichung der erhöhten Altersgrenze reagiere das Land auch auf die gute Personalausstattung im Justizdienst, so der Minister. Von der Streichung der Regelung sind insgesamt 50 Bedienstete, davon 29 von 668 Richterinnen und Richtern und zwei von 222 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten betroffen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung gefunden, welche am 1. April 2006 außer Kraft tritt. Zu Ihrer Information: Die erhöhte Altersgrenze in § 85 Abs. 1 des Richtergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geht auf eine Regelung des Einigungsvertrages zurück. Sie gilt seit 1991. Mit ihr sollten erfahrene Bedienstete aus den alten Bundesländern für den Aufbau der Justiz in Sachsen-Anhalt gewonnen werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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