Landesregierung stimmt Entwurf für Zweites Investitionserleichterungsgesetz zu/ Weg für weitere Ankurbelung der Wirtschaft freigemacht
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/03 Magdeburg, den 4. März 2003 Landesregierung stimmt Entwurf für Zweites Investitionserleichterungsgesetz zu/ Weg für weitere Ankurbelung der Wirtschaft freigemacht Sachsen-Anhalts Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf für das Zweite Investitionserleichterungsgesetz verabschiedet und somit den Weg für eine weitere Ankurbelung der Wirtschaft freigemacht. Mit dem geplanten Gesetz sollen Regelungen in geltenden Landesgesetzen verändert oder aufgehoben werden. ¿Um die Wirtschaft anzukurbeln und Investoren ins Land zu holen, müssen wir weitere bürokratische Hemmnisse aus dem Weg räumen¿, begründete Justizminister Curt Becker. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Der Entwurf des Zweiten Investitionserleichterungsgesetzes war unter Federführung des Justizministeriums erarbeitet worden, das für die Deregulierung von Vorschriften zuständig ist. Mit dem Gesetzesentwurf, für den die einzelnen Ministerien ihre Vorschläge zugearbeitet hatten, sollen Vorschriften, in der Gemeindeordnung, im Kommunalabgabengesetz, im Abfallgesetz, im Denkmalschutzgesetz, im Bildungsfreistellungsgesetz und im Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung verändert werden. Naturschutzrechtliche Vorschriften sollen mit dem Gesetz nicht verändert werden, da das Umweltministerium in Kürze eine umfassende Novellierung des gesamten Naturschutzrechtes vorlegen wird. Mit der geplanten Änderung in der Gemeindeordnung sollen sich Gemeinden künftig nur noch dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn diese Arbeiten nicht gleich gut und ebenso wirtschaftlich von privaten Anbietern verrichtet werden können. ¿Dadurch werden mehr Freiräume für Unternehmen geschaffen¿, sagte Minister Becker weiter. Die Gemeinden wiederum müssen die Gründe für ihre wirtschaftliche Betätigung noch transparenter nachweisen. Damit die Aufgaben bereits bestehender Unternehmen nicht beeinträchtigt werden, gibt es Übergangsvorschriften. Mit der angestrebten Änderung der Bauordnung sollen Investitionen im innerstädtischen Bereich erleichtert werden. Angedacht ist, dass Bauherren in bestimmten Fällen künftig keine Stellplätze mehr schaffen oder die dafür festgesetzte Ablösesumme zahlen müssen. Außerdem sollen Gemeinden ermächtigt werden, örtliche Vorschriften für das Stellplatzrecht zu erlassen. Das Bildungsfreistellungsgesetz und die dazugehörige Verordnung sollen geändert werden. In der Vergangenheit hätten nur wenige Arbeitnehmer von den Möglichkeiten des Gesetzes Gebrauch gemacht, da dies entweder die betriebliche Situation des Unternehmens nicht gestattete oder weil die Bildungsangebote den Bedürfnissen der Arbeitswelt nicht gerecht wurden, fügte der Minister hinzu. Mit der Änderung des Denkmalschutzgesetz es sollen die Kulturstiftungen des Landes die Möglichkeit erhalten, auf Antrag den Status einer unteren Denkmalschutzbehörde für diejenigen Kulturdenkmale zu erlangen, die sie verwalten. Die Kulturstiftungen des Landes würden dafür über ausreichend qualifiziertes Fachpersonal verfügen, unterstrich der Ressortchef. Da die Abstimmung mit der bislang zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde entfalle, würden Verfahren verkürzt. Außerdem sollen Investoren künftig nur noch in einem zumutbaren Umfang die Kosten für Grabungen und Dokumentationen tragen, die von den unteren Denkmalschutzbehörden angeordnet wurden. Bislang mussten sie die Kosten vollständig tragen, was wiederum zu einer erheblichen Erhöhung der Gesamtinvestitionskosten führte. Geplante Investitionen wurden dadurch verzögert oder nicht getätigt. Mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz soll auch das Belegungsbindungsgesetz aufgehoben werden. Derzeit sei der Wohnungsmarkt von einem Überangebot, ansteigenden Leerständen sowie moderaten Mieten geprägt ¿ eine besondere Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte somit nicht mehr erforderlich. Das Belegungsbindungsgesetz habe ohnehin keine Mietpreisbindung vorgesehen, ergänzte Minister Becker. Die forcierten Änderungen des Abfallgesetz es zielen auf vereinfachte Planungen der Abfallwirtschaft. So soll die obere Abfallbehörde künftig für die Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen bei besonders überwachungsbedürftigen sowie bei nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zuständig sein. Bislang gab es dafür keine einheitliche Zuständigkeit. Mit der Streichung der bisherigen Paragrafen 18 und 19 im Abfallgesetz sollen ein regional uneingeschränkter Wettbewerb gewährleistet und Marktchancen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verbessert werden. So soll das Verbot von Abfallimporten aufgehoben werden. Des Weiteren ist geplant, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine Abfallentsorgung auch außerhalb des Landes vornehmen können. Mit den angestrebten Änderungen des Landesplanungsgesetz es sollen unter anderem Änderungen zu Raumordnungsplänen künftig in einem vereinfachten Verfahren möglich sein, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Außerdem wird mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz auch das Wassergesetz geändert. Künftig sollen auch Private die hoheitliche Aufgabe zur Ausgestaltung der Trinkwasserversorgung betreiben dürfen. Des Weiteren soll bei verwaltungsrechtlichen Streitverfahren das Vorverfahren entfallen, wenn die Verwaltungsbehörde, die den anzufechtenden Verwaltungsakt erlassen hat, und die Behörde, die über einen Widerspruch zu entscheiden hätte, identisch wären. Damit kann eine wesentliche Verfahrensverkürzung erreicht werden. "Dieser Gesetzentwurf spiegelt die Forderungen der Wirtschaft Sachsen-Anhalts wider", betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. So wurde häufig beklagt, dass die öffentliche Hand und ihr nachgeordnete Unternehmen zunehmend als Konkurrenten für die Firmen des freien Marktes agieren. Dieser Tendenz wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben. "Das 2. Investitionserleichterungsgesetz ist keine Kosmetik, es bringt wirkliche Veränderungen, die sich positiv aufs Investitionsklima auswirken werden." In diesem Zusammenhang verweist der Minister auf die im gesamtdeutschen Vergleich überdurchschnittlich gute Entwicklung des Produzierenden Gewerbes in Sachsen-Anhalt. Hier stehen in den nächsten Monaten Investitionen in Höhe von 700 Millionen Euro an, die Fördermittel sind bereits bewilligt oder werden in Kürze bewilligt. 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