Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Märkte an Sonntagen sind wieder möglich
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 143/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 143/03 Magdeburg, den 25. März 2003 Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Märkte an Sonntagen sind wieder möglich Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung einen von Innenminister Klaus Jeziorsky vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beschlossen. Danach können gewerbliche Marktveranstaltungen an Sonntagen und auch an den nicht-religiösen Feiertagen 1. Mai und 3. Oktober wieder durchgeführt werden. Märkte haben in Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit auch an Sonn- und Feiertagen stattgefunden. Nach 1998 war dies aber nicht mehr möglich, nachdem das Verwaltungsgericht Dessau und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg anders entschieden hatten. Mit dem Gesetzentwurf kann Sachsen-Anhalt nun wieder zur früheren Genehmigungspraxis ¿ wenn auch in eingeschränktem Umfang ¿ zurückkehren. Damit wird dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger im Lande Rechnung getragen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diejenigen Spezialmärkte, die ¿einen die regionale Identität oder den Fremdenverkehr fördernden Wert¿ haben, einmal im Monat an einem Sonntag oder am 1. Mai bzw. am 3. Oktober durchgeführt werden können. Dies gilt z. B. für Antiquitätenmärkte, Bio- und Honigmärkte, Kunsthandwerker- und Töpfermärkte. Zusätzlich können Weihnachtsmärkte, die diese Voraussetzungen erfüllen, an allen Adventssonntagen stattfinden. Bei all diesen Marktveranstaltungen stünden, so Innenminister Jeziorsky, die Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung und der Unterhaltung im Vordergrund. Dagegen können sonstige Märkte ‑ in Anlehnung an eine Ausnahmeregelung im Ladenschlussgesetz ¿ nur bis zu viermal im Jahr an einem Sonntag stattfinden. Denn die Veranstalter dieser weitgehend kommerziell geprägten Märkte, so Jeziorsky, sollten nicht bessergestellt sein als die Einzelhändler, die die Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes beachten müssten. Am 13. August 2002 hatte das Kabinett einen ersten Entwurf zur Anhörung freigegeben. ¿Ich freue mich,¿ sagte Jeziorsky, ¿dass der Gesetzentwurf überwiegend Zustimmung gefunden hat. Die Kommunalen Spitzenverbände sind mit unserem Vorschlag ebenso einverstanden wie die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, die Arbeitgeber- und die Fremdenverkehrsverbände." Teilweise sei sogar die Ausdehnung der Regelung auf die Feiertage ins Spiel gebracht worden. ¿Diese Anregung haben wir aufgegriffen ¿ allerdings nur für einen Teil der Märkte und nur für die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober,¿ so der Minister. Diese Feiertage seien rein weltlicher Natur. All diejenigen Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienten und die mittlerweile vielfach schon Tradition geworden seien, könnten deshalb an diesen Tagen weiterhin stattfinden. Jeziorsky betonte: ¿Ich habe großes Verständnis, dass Kirchen und Gewerkschaften Bedenken haben und uns immer wieder mahnen, die Sonn- und Feiertage zu schützen. Das ist auch meine Meinung. Einen Tag in der Woche muss es geben, an dem die werktägliche Geschäftigkeit ruht, an dem Besinnung, Erholung, Entspannung und Familienleben im Vordergrund stehen.¿ Jedoch gelte dies nur bedingt für die hier geregelten Märkte. Die Märkte, die nach dem Entwurf am Sonntag erlaubt seien, fänden in fast allen anderen Bundesländern ¿ wie auch früher in Sachsen-Anhalt ¿ am Sonntag statt. Einziger Grund für die Änderung der Genehmigungspraxis in Sachsen-Anhalt sei die Änderung der Rechtsprechung gewesen. Tatsächlich werde die Möglichkeit zur Marktfestsetzung an Sonntagen im Vergleich mit der Praxis vor 1998 sogar geringfügig eingeschränkt. ¿Die Menschen in Sachsen-Anhalt würden es nicht verstehen, wenn diese Märkte bei uns verboten wären,¿ meinte Jeziorsky. ¿Die Landesregierung hat versucht, mit dem Gesetzentwurf eine mittlere Linie zwischen entgegengesetzten Auffassungen zu finden. Jetzt muss der Landtag entscheiden.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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