Innenminister Jeziorsky stellt Abschlussbericht zum ?Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt? vor
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/03 Magdeburg, den 1. April 2003 Innenminister Jeziorsky stellt Abschlussbericht zum ¿Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt¿ vor Die Landesregierung hat heute den Abschlussbericht der ¿Arbeitsgruppe Hochwasser¿ zur Kenntnis genommen und das Ministerium des Innern und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beauftragt, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen. Wie Innenminister Klaus Jeziorsky bei der Vorstellung des Berichts erläuterte, wird durch die Umsetzung der Empfehlungen ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Arbeit der am Katastrophenschutz Beteiligten weiter zu verbessern. Der Minister kündigte an, bis Ende Mai einen Entwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vorzulegen. Weitere Projekte zur Änderung oder Ergänzung rechtlicher Vorschriften zielen auf die Intensivierung der Aus- und Fortbildung auf allen Ebenen, die Festigung der Führungskompetenz im Katastrophenfall, die Sicherung der materiellen und personellen Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung in den Bereichen Koordination der Einsatzkräfte und Kommunikation. Minister Jeziorsky: ¿Auch wenn Unwetter mit katastrophalen Folgewirkungen nicht zu vermeiden sind, wird es uns mit den neuen Maßnahmen gelingen, die professionelle Katastrophenbewältigung in unserem Land weiter auszubauen, um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen.¿ Wenige Wochen nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe im August vergangenen Jahres hatte Minister Jeziorsky am 2. Oktober 2002 eine Arbeitsgruppe zur Auswertung des Katastrophenschutzmanagements eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe wirkten Mitarbeiter der Ministerien, der Regierungspräsidien, des Landkreises Wittenberg, der Landeshauptstadt Magdeburg und der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge mit. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe durch einen Vertreter des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, die Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörden und Aufsichtsbehörden im Rahmen der Bewältigung der Hochwasserlage zu untersuchen. ¿Mir ging es dabei nicht um die Ermittlung individueller Fehlentscheidungen, sondern um eine Überprüfung des Systems der Katastrophenabwehr und seiner Bewährung in der Praxis,¿ sagte Jeziorsky. Maßgeblich für die Bewertung des Hochwassergeschehens und der behördlichen Maßnahmen sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe zwei wesentliche Rahmenbedingungen. · Der Zustand der Deiche in Sachsen-Anhalt (50 % aller Elbdeiche befinden sich in unserem Land) war bereits vor August 2002 Besorgnis erregend gewesen. Über 80 % der Elbdeiche waren schon vor den Hochwasserereignissen als sanierungsbedürftig bekannt. · Das Hochwasser im August 2002 war in seinem Ausmaß und seiner Dauer ein völlig außergewöhnliches Ereignis, das so nicht vorhersehbar war. Fast überall wurden die bisherigen Höchststände erreicht oder überschritten. Die Hochwasserkatastrophe stellte die Beteiligten damit vor Herausforderungen, die bislang ohne Beispiel und in Deutschland noch nie vorher zu bewältigen waren. ¿Der Katastrophenbekämpfung waren von vornherein Grenzen gesetzt. Angesichts des schlechten Zustands der Deiche und der extremen Hochwassersituation mit ihrer unvorhersehbaren Dynamik war die Lage für die Katastrophenschutzbehörden und die eingesetzten Kräfte alles andere als einfach. Die ohnehin geschwächten Deiche konnten bei einer Katastrophe dieses Ausmaßes keinen ausreichenden Schutz bieten,¿ stellte Jeziorsky fest. Trotz eines aufopfernden Einsatzes aller Beteiligten, der oft bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sei, seien letztlich Deichbrüche und Überflutungen nicht zu vermeiden gewesen. Sie beruhen nach den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe nicht auf Fehlern bei der Katastrophenabwehr. In ihrem Bericht kommt die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die behördlichen Maßnahmen zur Katastrophenabwehr insgesamt sachgerecht und erfolgreich waren. ¿Alle Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer haben eine beispielhafte, bis an die Grenzen der Belastbarkeit gehende Einsatz- und Hilfsbereitschaft gezeigt und schlimmere Schäden verhindert. Die Fluten konnten trotz des äußerst schlechten Zustands der 600 km Flussdeiche allein an der Elbe weitestgehend innerhalb der Deiche gehalten werden. Menschenleben waren in Sachsen-Anhalt glücklicherweise nicht zu beklagen,¿ erklärte der Minister. Wie Jeziorsky weiter mitteilte, habe sich das System des Katastrophenschutzes und der Hilfeleistung im Grundsatz bewährt, insbesondere die im Katastrophenschutzgesetz vorgesehene Regelung, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden sind. ¿Wir brauchen die örtliche Nähe der Landkreise und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden,¿ meinte Jeziorsky. Die Ereignisse im August 2002 hätten gezeigt, dass Ortsnähe und Ortskenntnis entscheidende Kriterien für eine erfolgreiche Katastrophenabwehr seien. Fundierte und lageangemessene Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr können nach Ansicht des Ministers nur vor Ort, bei Kenntnis der örtlichen Situation und der eingesetzten Kräfte getroffen werden. In ihrem Bericht hat die Arbeitsgruppe aber gleichwohl Schwachstellen und Fehler dargelegt, denen nachgegangen werden muss. Sie beruhen weitestgehend nicht auf Mängeln der rechtlichen Regelungen, sondern auf Defiziten bei deren Vollzug. Zentrale Erkenntnisse der Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang betreffen das Meldeverhalten, die Kräfte- und Mittelkoordination, Fragen der Aus- und Fortbildung und Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit. Bei seinen Ausführungen zu festgestellten Mängeln bei der Katastrophenabwehr betonte Jeziorsky, dass es sich nicht um speziell in Sachsen-Anhalt aufgetretene Fehlerquellen handele. Im Zuge der Aufarbeitung der Flutkatastrophe durch die betroffenen Länder sei deutlich geworden, dass die festgestellten Probleme grundsätzlich auch in den anderen betroffenen Ländern aufgetreten seien Er nannte beispielhaft folgende wichtige Erkenntnisse der Arbeitsgruppe: · Zur Vorbereitung auf die Bewältigung extremer Lagen müssen die Aus- und Fortbildung sowie die Übungstätigkeit weiter intensiviert werden. Gerade im Hinblick auf die Bewältigung von Langzeitlagen, wie es z.B. bei der Flutkatastrophe der Fall war, ist eine deutliche Anhebung des Anteils ausgebildeter Fachleute in den Führungsgremien erforderlich, um einen länger währenden Schichtbetrieb mit qualifiziertem Personal aufrecht erhalten zu können. Ansonsten kann die Mehrbelastung der qualifizierten Funktionsträger schnell zur Überforderung führen und Ausgangspunkt von Fehlentscheidungen sein. Auch wenn während der Hochwasserlage keine gravierenden Mängel zu verzeichnen gewesen sind, wird eine weitere Anhebung des Ausbildungsstands zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer weitere Stärkung der Entscheidungssicherheit in den Stäben und Technischen Einsatzleitungen führen. · Schwachstellen wurden auch im Bereich der Kräfte- und Mittelkoordination festgestellt. In einigen Fällen haben Behörden vorgeschriebene Melde- und Anforderungswege nicht eingehalten, sondern eigenmächtig überörtliche Hilfe in direktem Kontakt zu Einheiten und Organisationen angefordert. Dies führte dazu, dass insbesondere in der Anfangsphase häufig keine aktuellen Übersichten über das vorhandene Kräftepotential vorhanden waren. Diese Umstände erschwerten die Koordinationstätigkeit der Regierungspräsidien, die verpflichtet waren, nachdrücklich den Kräfte- und Mitteleinsatz zu prüfen, um einerseits eine übermäßige Inanspruchnahme von Organisationen zu vermeiden und andererseits ausreichende Reservepotentiale zur Verfügung stellen zu können. · Die Kommunikationsmöglichkeiten erreichten angesichts des Ausmaßes der Katastrophe die Grenzen des technisch Machbaren. Ein hohes Aufkommen an Funkgesprächen, begrenzte Frequenzkapazitäten, aber auch Mängel in den Kommunikationsstrukturen und bei der Funkdisziplin hatten häufig Netzüberlastungen oder Netzausfälle zu Folge, was vielfach zu Abstimmungsproblemen und Informationsverlusten führte. Ähnliche Schwierigkeiten traten auch in den Mobilfunknetzen auf. · In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wird Verbesserungsbedarf gesehen, um zukünftig besser und angemessener auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit und der Medien reagieren zu können. Wie Jeziorsky erklärte, haben die festgestellten Problemfelder im Rahmen der Auswertung durchaus Lerneffekte ausgelöst. Viele Schwachstellen seien von den betroffenen Behörden im Nachhinein selbstkritisch erkannt worden. Die Arbeitsgruppe hat Schlussfolgerungen gezogen und in ihrem Bericht Empfehlungen vorgelegt, die die vorhandenen Regelungen zur Vorbereitung auf Hochwasserkatastrophen und deren Bekämpfung weiter optimieren sollen: · Grundsätzlich unverändert soll die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden bleiben. · Zu den wichtigsten Empfehlungen im Hinblick auf Änderungs- bzw. Optimierungsbedarf zählt insbesondere eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Dem Landesverwaltungsamt sollen die Befugnisse einer für das gesamte Land zentral zuständigen Behörde ab dem 1. Januar 2004 übertragen werden. Es soll im Bedarfsfall alle Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden übernehmen können. Ferner soll geprüft werden, dem Innenministerium insbesondere hinsichtlich länderübergreifender bzw. bundesweiter Lagen neben der Zuständigkeit als oberste Aufsichtsbehörde und den bereits bestehenden Befugnissen (überörtliche Hilfeleistung anzuordnen, Polizeikräfte zu unterstellen) weitere Kompetenzen zur Erfüllung der zentral für die Landesregierung zu erfüllenden Aufgaben einzuräumen. Ergänzend wird der Erlass weiterer Vorschriften zur Verbesserung der Planung und Vorbereitung für Katastrophenfälle empfohlen. Dabei sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe hinsichtlich der zukünftigen Hochwasserereignisse insbesondere überregional einheitliche Kriterien für Gefährdungsanalysen zu erarbeiten. Ebenso wird die Aufstellung überregional abgestimmter Hochwasserschutzsonderpläne für Elbe, Mulde und Schwarze Elster empfohlen. · Ein weiterer Punkt ist die Intensivierung der Aus- und Fortbildung sowie der Übungstätigkeit der zuständigen Mitarbeiter in den Katastrophenschutzbehörden und den Fachaufsichtsbehörden. Die Aus- und Fortbildung von Mitgliedern der Katastrophenschutzstäbe und Technischen Einsatzleitungen soll intensiviert werden. Die Arbeitsgruppe schlägt regelmäßige Katastrophenschutzübungen zur Bewältigung von Hochwasserlagen bis zur Ressortebene vor. In diesem Zusammenhang hat die Arbeitsgruppe auch den Vorschlag unterbreitet, die Entwicklung der BKS Heyrothsberge und des Instituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt zu einem Kompetenzzentrum für Aus- und Fortbildung sowie für Forschungen im Brand- und Katastrophenschutz fortzuführen. Dort sei auch eine kurzfristige Aufstockung der Ausbildungskapazitäten im Katastrophenschutz anzustreben. · Im Hinblick auf die aufgetretenen Kommunikationsprobleme empfiehlt die Arbeitsgruppe, die derzeit zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationssysteme dahingehend zu optimieren, dass auch in einer größeren Katastrophenlage ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den an der Katastrophenbewältigung beteiligten Behörden und Stellen möglich ist. Die Umstellung des Behördenfunks auf Digitalfunk sollte weiterhin mit Nachdruck verfolgt werden. · Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird die Bereitstellung einer ausreichenden Landesreserve an Gerät und Material für zukünftige Hochwasserereignisse sowie eine Optimierung des bestehenden Hochwassermeldedienstes im Hinblick auf eine schnellere und sachgerechte Katastrophenabwehr angeregt. Ebenso sollten die Wasserwehren hinsichtlich der personellen und sächlichen Ausstattung im erforderlichen Umfang auf zukünftige Hochwassereinsätze vorbereitet werden. Dem sollte durch eine entsprechende Ausbildung der Mitglieder der Wasserwehren und eine stärkere Einbeziehung in die Planungen sowie in die Übungen zum Hochwasserschutz Rechnung getragen werden. Innenminister Jeziorsky: ¿Besonders hervorheben möchte ich den beispiellosen Einsatz der freiwilligen Helfer, die über Tage und Nächte hinweg an gefährlichen Einsatzorten schwerste Arbeit geleistet haben. Ohne sie hätte das sogenannte fünfhundertjährige Hochwasser noch größere Schäden verursacht. Es ist zudem zu prüfen, wie die Attraktivität ehrenamtlicher Tätigkeit gestärkt werden kann.¿ Zum Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 26.231 km Fließgewässer, davon 2.906 km Gewässer 1. Ordnung. Das sind Gewässer von besonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung, die in der Anlage 1 zum Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt verankert sind. Hydrographisch gehört fast das gesamte Gebiet Sachsen-Anhalt zum Einzugsgebiet der Elbe. Nur etwa 4 % der Landesfläche entwässern zur Weser. Das Stromgebiet der Elbe umfasst insgesamt 148.268 km2. Sachsen-Anhalt hat zwar nur einen Anteil von etwa 13 % am Gesamteinzugsgebiet, aber über 90 % aller Abflüsse aus dem Elbeeinzugsgebiet fließen durch Sachsen-Anhalt. Bei einer Gesamtlänge von 1.091 km liegen immerhin 302 km der Elbe in Sachsen-Anhalt. An den Gewässern 1. Ordnung erstrecken sich 1.343 km Deiche mit 368 Sielbauwerken sowie 40 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von insgesamt 81,4 m3/s (7,03 Mio. m3/d), die vom Land unterhalten werden müssen. Außerdem ist das Land für 31 Talsperren mit einem Stauvolumen von 166 Mio. m3, 593 Wehre und 10 Schifffahrtsschleusen (an oberer Saale und Unstrut) zuständig. Durch Deichbrüche in Sachsen-Anhalt und den Deichbruch Dautzschen (Freistaat Sachsen), der erhebliche Flächen im Landkreis Wittenberg überflutete, sowie durch hochwasserbedingtes Sicker- und aufsteigendes Grundwasser wurden ca. 55.000 ha Grundfläche überschwemmt. Insgesamt waren in Sachsen-Anhalt 88 Ortschaften und ca. 93.000 Einwohner von den Überflutungen betroffen. Seegrehna: Zum Deichbruch bei Seegrehna, der Gegenstand kontroverser Darstellungen und Bewertungen war, erläuterte Jeziorsky, dass die Arbeitsgruppe zu diesen Ereignissen folgende Fakten ermitteln konnte: Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Seegrehna wurde die Frage der Legitimation von Beratern und die fachliche Bewertung von Lösungsvorschlägen in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Angaben der Beteiligten zu den Vorgängen sind nicht immer widerspruchsfrei und lassen nicht stets alle Einzelheiten erkennen. Zu dem zivilen Berater eines Bundeswehroffiziers konnte die Arbeitsgruppe nach Auswertung der Darstellungen der Beteiligten folgende Feststellungen treffen: Der Kommandeur eines Pionierbataillons, das beim Hochwassereinsatz beteiligt war, hatte die Beratung dieses freiwilligen Helfers, der auf seine Kenntnisse über Hydrologie und Wasserbautechnik verwiesen habe, bei einem Einsatz in Dessau-Waldersee zur Sicherung des Klärwerkes in Anspruch genommen. Dabei habe dieser Helfer die Bundeswehr überzeugt. Wahrscheinlich hat davon auch der Verbindungsoffizier im Katastrophenschutzstab des Regierungspräsidiums Dessau Kenntnis erlangt. Der ehemalige Regierungspräsident gibt dazu an, dass der Berater ihm vom Fachberater der Bundeswehr empfohlen worden sei. Auf Grund dieser Empfehlung sei der Berater zu einer wichtigen Besprechung gebeten worden. Wegen seiner uniformähnlichen Kleidung war bei den übrigen Anwesenden der Eindruck entstanden, dass es sich um einen Fachberater der Bundeswehr handele. Zur Lagebewertung insgesamt und der Frage möglicher Lösungsvarianten im Landkreis Wittenberg muss bei dem Handeln aller Beteiligten in ganz besonderem Maße berücksichtigt werden, dass die Vielzahl und die Komplexität der Ereignisse jedem Entscheidungsträger sehr viel abverlangte. Dazu Minister Jeziorsky: ¿Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie problematisch in einer solchen Lage bereits die Feststellung des konkreten Sachverhalts und die Bewertung von erforderlichen Maßnahmen ist.¿ Spannungen und Meinungsverschiedenheiten seien bei einer derart komplizierten und angespannten Lage kaum vermeidbar. Bei allen Beteiligten sei zu konstatieren gewesen, dass sie der Auffassung waren, dass der jeweils von ihnen vertretene Lösungsweg der Richtige sei. Eine wichtige Erkenntnis liegt nach Ansicht der Arbeitsgruppe darin, dass es auch zukünftig für Entscheidungsträger in ähnlichen Situationen wichtig sein wird, sich vor Ort ein Bild von der Lage und den durchgeführten Maßnahmen zu machen und die Schlüssigkeit der von internen und externen Beratern vorgeschlagenen Lösungswege laufend zu überprüfen. Insbesondere ein ¿Verselbstständigen¿ von externen Fachberatern gilt es zu vermeiden. Dazu erklärte Minister Jeziorsky: ¿Ich gehe davon aus, dass man zukünftig sensibler mit externem Sachverstand umgehen wird. Die Mitwirkung weiterer Berater muss auf fachliche Eignung und Kompetenzen bei der Entscheidungsfindung kritisch hinterfragt werden. Es ist ja gerade Aufgabe der zuständigen Fachbehörden, ihre Fach- und Ortskenntnis zur konkreten Lagebeurteilung einzubringen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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