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Magdeburg, den 05.05.2003

Gesetzgebungsverfahren für Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 214/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 214/03 Magdeburg, den 6. Mai 2003 Gesetzgebungsverfahren für Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht Die Landesregierung hat heute das Gesetzgebungsverfahren für die Gründung einer Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht. Noch im Mai sollen die entsprechenden Verbände die Gelegenheit erhalten, sich  in einer Anhörung zu äußern. ¿Nun kann die Gründung zügig vorangetrieben werden. Der Mittelstand wartet auf die Investitionsbank¿, sagte Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué. Nach den Plänen des Finanzministeriums soll sich der Landtag im Juni in erster Lesung und im September in zweiter Lesung mit der Investitionsbank beschäftigen. Sie wird dann umgehend ihre Arbeit aufnehmen. Die Investitionsbank wird im Rahmen einer Neustrukturierung der Förderung künftig das Landesförderinstitut (LFI) ersetzen. Das Gesetzespaket beinhaltet den Einbringungsvertrag, die Verordnung über die Errichtung der Investitionsbank sowie das Investitionsbank-Begleitgesetz. Der Einbringungsvertrag regelt die Behandlung des Wohnungsbau-Fördervermögens, das als Eigenkapital vom Land in die Bank eingebracht wird. Das Haftungskapital wird einen Wert von mindestens 100 Millionen Euro haben. Dieses Vermögen wird derzeit gutachterlich bewertet. Die Verordnung über die Errichtung der Investitionsbank umfasst die institutionelle Ausgestaltung der Bank (Geschäftsführung und Verwaltungsrat) und definiert den Förderrahmen.  Das Begleitgesetz gewährleistet die Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben. Dazu gehört etwa, dass das vom Land auf die Bank übertragene Fördervermögen nur von der Investitionsbank genutzt werden darf, nicht auch von der Landesbank. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist als ¿Anstalt in der Anstalt¿ konzipiert: Sie stellt eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Förderinstitution dar, die bei der Norddeutschen Landesbank eingegliedert wird. ¿Im Mittelpunkt der Arbeit der Investitionsbank wird das Interesse des Mittelstandes in Sachsen-Anhalt stehen¿, betonte Minister Paqué. Die Bank wird eine zentrale Beratung zu möglichst allen Förderprogrammen bieten und die Förderverfahren bündeln. Unternehmen kommen so schneller in den  Genuss von Fördermitteln. Außerdem wird die Investitionsbank durch Bankgeschäfte auch privates und Wagniskapital für die gewerbliche Wirtschaft nutzbar machen. Dieser Weg war dem LFI versperrt gewesen.  Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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