Landesregierung entscheidet Antrag auf Volksbegehren positiv
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 311/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 311/03 Magdeburg, den 25. Juni 2003 Landesregierung entscheidet Antrag auf Volksbegehren positiv Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens des Bündnisses ¿Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt¿ nach eingehender Beratung trotz erheblicher rechtlicher Bedenken angenommen. Nach dem Volksabstimmungsgesetz dürfe der Gesetzentwurf weder ein Haushaltsgesetz noch ein Abgabengesetz oder eine Besoldungsregelung zum Gegenstand haben. Während dies bei den letztgenannten klar zu verneinen ist, ist es unstrittig, dass das Ziel des Volksbegehrens letztlich höhere Ausgaben des Landes für den Bereich Kinderbetreuung sind. Insofern bedeutet es einen Eingriff in den bestehenden und in zukünftige Haushalte. Von der formal rechtlichen Möglichkeit einer damit begründeten Ablehnung hat die Landesregierung aus übergeordneten Gründen abgesehen, weil sie sich nicht der Verdächtigung aussetzen will, aus formalen Gründen eine notwendige politische Diskussion zu umgehen. Selbstverständlich müssten höhere Ausgaben für diesen Bereich zu einer Reduzierung der Ausgaben für andere Bereiche führen, wenn der Haushalt insgesamt verfassungsgemäß bleiben soll. Kreditaufnahme in der Gegenwart bedeutet immer höhere Ausgabenverpflichtungen und damit höhere Steuern für die Zukunft. Die Einsparungen müssten dann im Bildungsbereich, bei den Hochschulen, bei der Deichsanierung oder anderen Verpflichtungen des Landes gesucht werden, die ebenfalls aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssen. Wer dies will, wird seine Unterschrift dazu leisten. Die Landesregierung geht davon aus, einen ausgewogenen Haushalt vorgelegt zu haben, der die notwendige Finanzierung im Interesse aller Bereiche und Notwendigkeiten des Landes untereinander ausbalanciert hat. Die Landesregierung möchte das Volksbegehren nicht aus formalen Gründen aufhalten, appelliert aber an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, bei ihrer persönlichen Entscheidung den notwendigen Ausgleich zwischen den vielfältigen anderen Anforderungen nicht zu übersehen. In Zeiten allgemeiner Haushaltsnotlagen und erzwungener Sparpolitik muss eine offene Diskussion darüber möglich sein, was wir uns in den unterschiedlichen Gestaltungsbereichen des Zusammenlebens gegenseitig schuldig sind. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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