Kabinett beschließt Forststrukturreform/ Landwirtschaftsministerin Wernicke: Es ist ökonomisch sinnvoller den Wald wirtschaftlicher zu nutzen als ihn scheibchenweise zu verkaufen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 506/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 506/03 Magdeburg, den 21. Oktober 2003 Kabinett beschließt Forststrukturreform/ Landwirtschaftsministerin Wernicke: Es ist ökonomisch sinnvoller den Wald wirtschaftlicher zu nutzen als ihn scheibchenweise zu verkaufen Das Kabinett hat heute die von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke vorgelegte Forststrukturreform beschlossen. Darin werden die Weichen für eine moderne, effektive und sparsamere Forstverwaltung gestellt. Wernicke sagte, Ziel sei es, den enormen öffentlichen Zuschussbedarf für die Forstwirtschaft zu minimieren und den Überhang an Forstarbeitern dort einzusetzen, wo neue Aufgaben warten. Wernicke sieht darin die Chance, den Landeswald aus dem Fokus der Sparpolitik heraus zu bekommen. ¿Es ist ökonomisch sinnvoller, den Wald wirtschaftlicher zu nutzen als ihn scheibchenweise zu verkaufen. Landeswald soll Landeswald bleiben. Ich bezweifle zwar nicht, dass Private mit dem Wald genauso sorgsam umgehen wie eine staatliche Verwaltung. Aber im Interesse des Landeswaldes und der Arbeitsplätze will ich erreichen, dass wir den Landesforst effektiver bewirtschaften und unser Holz besser vermarkten können.¿ Ungeachtet der in der Landesforstverwaltung durchgeführten Reformmaßnahmen der letzten Jahre (Umwandlung zum LHO-Betrieb) muss das Land jährlich mehr als 13 Millionen Euro aus der Landeskasse als Zuschuss für wirtschaftliche Aktivitäten im Landeswald zahlen. Hinzu kommen etwa 22 Millionen Euro für hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben. Die Kabinettsentscheidung trägt auch dazu bei, die durch die Landesregierung beschlossenen Stelleneinsparungen zu realisieren. Der bislang beschlossene Stellenabbau von ca. 40 Stellen wird durch altersbedingte Abgänge ohne Neueinstellungen bis 2006 umgesetzt. Zu den Beschlüssen im Einzelnen: · Der Landeswald soll nach privatwirtschaftlichen Regeln bewirtschaftet werden können, ohne hoheitliche Pflicht- und Gemeinwohlaufgaben zu beschneiden. Die Landesregierung hat daher heute die Beauftragung eines externen Gutachters beschlossen. Das Gutachten soll Auskunft darüber geben, welche Rechtsform für die Landesforstverwaltung optimal ist und personelle Einsparpotentiale aufzeigen. · Zur weiteren Reduzierung des Waldarbeiterbestandes werden 47 Waldarbeiter des Landesforstbetriebes zum 1. Januar 2004 zum Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft umgesetzt. Dort besteht dringender Personalbedarf zur Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes. · Die Forstliche Landesanstalt in Gernrode und Flechtingen wird zum 1. Januar 2004 aufgelöst. Soweit Aufgaben unmittelbar im forstbetrieblichen Zusammenhang stehen, werden sie dem Landesforstbetrieb übertragen. Aufgaben im Bereich des forstlichen Versuchswesens sollen künftig länderübergreifend wahrgenommen werden, voraussichtlich in einem Länderverbund mit Niedersachsen und Hessen. · Die Forstwirtschaftsschule in Magdeburgerforth arbeitet nicht mehr selbständig, sondern wird in eine andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen integriert. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest. Über den Standort muss noch entschieden werden. · Forst- und Jagdhoheit bleiben Aufgabe der Regierungspräsidien. Die Aufgaben sind jedoch im Zuge der Errichtung des Landesverwaltungsamtes bereits am Standort Halle konzentriert worden. · Der Sitz des Landesforstbetriebes wird in Magdeburg festgeschrieben. Dort nutzt der LFB eine grundsanierte Landesliegenschaft. Für den ursprünglich vorgesehenen Standort Wanzleben wird der Umzug einer anderen Behörde geprüft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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