Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung/ Innenminister Jeziorsky: ?Finanzielle Erleichterung für Wirtschaft und Bürger?
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 589/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 589/03 Magdeburg, den 2. Dezember 2003 Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung/ Innenminister Jeziorsky: ¿Finanzielle Erleichterung für Wirtschaft und Bürger¿ Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Der Innenminister betonte: ¿Mit dem Gesetz wird das Vorhaben der Landesregierung zur weiteren Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Das Gesetz greift die Grundsätze der Verwaltungsmodernisierung nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz auf und berücksichtigt die von der Landesregierung im April diesen Jahres beschlossene Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung.¿ Zum Wesen eines modernen Staates gehöre es, raumbezogene Informationen über das Staatsgebiet und seine Ressourcen (Geoinformationen) öffentlich zu machen. Die Bedeutung der Geoinformationen für die Informations- und Wissensgesellschaft sei in den letzten Jahren stark angewachsen. Daher werde die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt von innen her weiter modernisiert und konsequent in Richtung des zentralen Geodatendienstleisters für das Land Sachsen-Anhalt entwickelt. Die besonders von Wirtschaft und Verwaltung geforderte Ausrichtung des Vermessungs- und Katasterwesens hin zum Vermessungs- und Geoinformationswesen sei mit der Umbenennung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in ¿Vermessungs- und Geoinformationsgesetz¿ zum Ausdruck gebracht worden. Dies werde durch die Herausstellung des Aufgabenbereiches ¿Führung des Geobasisinformationssystems¿ als eigene Gliederungseinheit verdeutlicht. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für den Aufbau der Geodateninfrastruktur in Sachsen-Anhalt geschaffen. Damit wird sichergestellt, dass Staat, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger über ein Geodatenportal und Geodatennetzwerk auf gebündelte Geobasisdaten des Landes zugreifen und die Geodatendienste des Landes unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte nutzen können. Künftig können Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem ¿online" auch bei den Gemeinden und Landkreisen, den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes oder direkt über Internet abgegeben bzw. abgefordert werden. Zur Förderung des Mittelstandes werden private Vermessungsstellen, so Jeziorsky, noch stärker als bislang in die hoheitliche Teilaufgabe ¿Liegenschaftsvermessung" eingebunden. Die Ausführung hoheitlicher Liegenschaftsvermessungen durch die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde wird auf den Umfang beschränkt, der zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich ist, und so weit wie möglich den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes überlassen. Des Weiteren wird eingeführt, dass von Vermessungsbüros privatrechtlich durchgeführte Gebäudeeinmessungen bei Eignung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster vorgelegt werden können und die bislang geforderte amtliche Gebäudevermessung ersetzen. Jeziorsky: ¿Die Lockerung des amtlichen Vermessungszwangs bringt finanzielle Erleichterung für Häuslebauer und Investoren.¿ Vor dem Hintergrund der Schaffung nutzerfreundlicher Gebühren im Vermessungs- und Geoinformationswesen werden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen und Nutzungserleichterungen eingeführt. Nutzerfreundliche Gebühren sollen mit Kostenerleichterungen bei den Aufgabenträgern durch wirtschaftlichere Verfahrensweisen ermöglicht werden. Daher wird das für die Grundlagenvermessung normierte Gebot der Vermarkung der Festpunkte gelockert und die gebühren- und zeitsparende Flurstücksbildung in dafür geeigneten Fällen auch ohne örtliche Vermessung ermöglicht. Schließlich wird das Gebührenniveau für die Nutzung des Geobasisinformationssystems durch Bundes- und Landesbehörden sowie durch Gemeinden und Landkreise für öffentliche Aufgaben auf den Bereitstellungsanteil gesenkt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de