: 95
Magdeburg, den 09.03.2004

Land startet Bundesratsinitiative zu Deichbau-Finanzierung/ Argrarministerin Wernicke äußert Bedenken zu Hochwasserschutzgesetz

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 095/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 095/04 Magdeburg, den 9. März 2004 Land startet Bundesratsinitiative zu Deichbau-Finanzierung/ Argrarministerin Wernicke äußert Bedenken zu Hochwasserschutzgesetz Sachsen-Anhalt startet eine Bundesratsinitiative zur besseren Finanzierung des Hochwasserschutzes in Binnenländern. Ziel ist eine Gleichstellung des Binnen- mit dem Küstenhochwasserschutz und damit eine Erhöhung des Bundesanteils auf 70 Prozent. Bisher finanziert der Bund im Binnenhochwasserschutz 60 Prozent und das Land 40 Prozent. Einen gleich lautenden Beschluss der Umweltministerkonferenz hatte die Bundesregierung bisher ignoriert. Zehn Bundesländer haben bereits eine Unterstützung des Sachsen-Anhalt-Antrags signalisiert. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke bezeichnete die Forderung als gesamtgesellschaftlich zwingend notwendig:¿ Hochwasserkatastrophen wie die von Oder und Elbe haben deutlich gezeigt, dass der Binnenhochwasserschutz in Deutschland dringend verstärkt werden muss.¿ ¿Mit einer besseren Finanzausstattung für den Hochwasserschutz kann der Bund den Ländern wirklich helfen.¿ Dagegen kritisierte Wernicke das vom Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedete Hochwasserschutzgesetz: ¿Da greift der Bund in Länderkompetenzen ein aber wenn es ums Bezahlen geht, hält sich die Bundesregierung zurück.¿ Die Kostentragung der Regelungen bliebe entweder offen oder werde den Ländern zugeordnet. Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes stecke voller Auflagen, die Entschädigungsfragen aufwerfen würden. Dafür fühle sich der Bund aber offenbar nicht in der Pflicht. Als konkretes Beispiel nannte Wernicke das Verbot von Ackerbau in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten ab 2012. Wernicke forderte, Ackerbau nur in bestimmten Bereichen, wie z.B. Hochwasserabflussgebieten zu reduzieren. Eine obligatorische Umwandlung von Ackerland in Grünland lehnt die Ministerin dagegen ab. Weitere Inhalte des Gesetzentwurfes wie z.B. Bauverbote für neue Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten sind nach Wernickes Aussage zwar grundsätzlich geeignet, den Hochwasserschutz zu verbessern, finden sich aber bereits als Vorschläge für ergänzende Regelungen im Novellierungsentwurf des Landes-Wassergesetzes. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung