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Magdeburg, den 27.01.2005

Europaminister Rainer Robra begrüßt Klarstellung der Europäischen Kommission: Beihilfen für Ostdeutschland werden nicht in Frage gestellt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 037/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 037/05 Magdeburg, den 27. Januar 2005 Europaminister Rainer Robra begrüßt Klarstellung der Europäischen Kommission: Beihilfen für Ostdeutschland werden nicht in Frage gestellt In Reaktion auf Verlautbarungen der Financial Times Deutschland vom 26. Januar 2005 aus Brüssel hat die Europäische Kommission gestern klargestellt, die neuen Wettbewerbskommissarin Kroes beabsichtige nicht, die Beihilfen für Ostdeutschland zu streichen. Das EU-Beihilferecht solle auch nach 2006 an den regionalen Wohlstand anknüpfen, um die Gleichbehandlung gleicher Regionen zu gewährleisten. Allerdings spricht sich die Kommission für die weitere Absenkung des EU-Beihilfeniveaus insgesamt aus. Sachsen-Anhalts Europaminister Rainer Robra begrüßte diese Klarstellung als einen halben Erfolg für die ostdeutschen Länder. ¿Die Kuh ist noch nicht vom Eis. Die Vorstellungen der Europäischen Kommission vom Dezember 2004, die derzeit mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden, sehen Einschnitte vor, die auch Ostdeutschland hart treffen können. Dies betrifft insbesondere die vom sogenannten statistischen Erweiterungseffekt betroffenen Regionen, die allein aufgrund der rein rechnerischen Absenkung des EU-Durchschnitts ihren Förderstatus verlieren könnten. Sie sollen nach den Vorschlägen der Kommission ab 2007 aus der höchsten Beihilfekategorie ausscheiden. Die Folge wäre, dass in diesen Regionen das Fördergefälle zu den neuen EU-Mitgliedstaaten auf bis zu 25 % ansteigen würde und dass hier keine Betriebsbeihilfen mehr gewährt werden dürften. Nach derzeitigen statistischen Daten wären in Ostdeutschland Brandenburg Süd-West, sowie die Regierungsbezirke Halle, Leipzig und Dresden davon betroffen.¿ Robra forderte die Bundesregierung auf, die Interessen Ostdeutschlands in Brüssel endlich aktiver zu vertreten. Dies betreffe die laufenden Strukturfondsverhandlungen ebenso wie die anstehende Reform des Beihilferechts. Außerdem wies Robra die Behauptung zurück, in Ostdeutschland würden zu viele Beihilfen gezahlt. Die Kommission habe im sog. Dritten Kohäsionsbericht selbst darauf hingewiesen, dass die nationalen Beihilfen in Ostdeutschland von 17 Mrd. ¿ im Jahr 1993 auf ca. 2,5 Mrd. ¿  im Jahr 2001 zurückgingen. Bezogen auf seine Einwohnehrzahl oder seine Wirtschaftsleistung zahlt Deutschland weit geringere Beihilfen als manch anderer Mitgliedstaat. Sachsen-Anhalt werde in der bevorstehenden Regionalkonferenz der ostdeutschen Regierungschefs den Vorschlag unterbreiten, sich mit der neuen Wettbewerbskommissarin Kroes möglichst bald zu treffen und ihr die Lage in Ostdeutschland näher zu erläutern. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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