Brüsseler Kurskorrektur beim Chemikalienrecht / Wernicke: Sachsen-Anhalt ringt weiter für unbürokratische Umsetzung
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 046/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 046/05 Magdeburg, den 1. Februar 2005 Brüsseler Kurskorrektur beim Chemikalienrecht / Wernicke: Sachsen-Anhalt ringt weiter für unbürokratische Umsetzung Sachsen-Anhalts Landesregierung hat mit Genugtuung auf die jüngste Ankündigung aus Brüssel reagiert, das Verfahren zur Umsetzung des neuen Chemikalienrechts deutlich zu vereinfachen. ¿Wir nehmen mit großem Interesse zur Kenntnis, dass die EU-Kommission das Chemikalienrecht von bürokratischem Ballast befreien will¿, erklärte Umweltministerin Petra Wernicke am Dienstag nach der Kabinettsitzung. Wernicke hatte zuvor im Kabinett über die neuen Vorstellungen der EU-Kommission berichtet. Die Richtlinie für die Registrierung von Chemikalien (REACH) soll in einigen sehr zentralen Punkten überarbeitet werden, wie der Vorsitzende des Umweltausschusses des EU-Parlamentes, Karl-Heinz Florenz, in der Vorwoche mitteilte. Demnach sollen die Datenanforderungen nicht mehr nur von der Produktionsmenge eines Stoffes abhängig gemacht werden, sondern auch vom Risiko, das von dem Stoff ausgeht. Zugleich wollten Kommission und Parlament mit der Änderung der Richtlinie den Grundsatz ¿eine Substanz, eine Registrierung¿ umsetzen. Wernicke sprach von einem ¿Schritt in die richtige Richtung¿. Insbesondere für kleine und mittlere Chemiebetriebe würden sich die Vereinfachungen positiv auswirken. Die Ministerin sieht zugleich Intentionen Sachsen-Anhalts berücksichtigt. Wernicke, die wiederholt persönlich in Brüssel für ein einfaches Registrierungsverfahren geworben hatte, erklärte: ¿Unser beharrlicher Einsatz wird offenbar doch noch belohnt. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Anforderungen an Registrierung, Evaluierung und Autorisierung so praktikabel sein müssen, dass sie auch von kleinen und mittleren Unternehmen erfüllt werden können. Bislang war dies in Brüssel ignoriert worden. Nunmehr hat ein Umdenken begonnen. Die Einsicht wächst, dass die neue Chemikalienrichtlinie nur dann umsetzbar ist, wenn sie sich auf das fachlich Sinnvolle und bürokratisch Leistbare konzentriert.¿ Wernicke betonte: ¿Sachsen-Anhalt wird auch weiterhin ein wachsames Auge auf die Diskussion zum Chemikalienrecht werfen und als Anwalt der kleinen und mittleren Betriebe auftreten. Wir nehmen dabei auch Industriekommissar Günter Verheugen beim Wort und in die Pflicht.¿ Verheugen hatte jüngst wiederholt bekundet, das Thema Bürokratieabbau offensiv anzugehen. Dies bedeute, jedes Vorhaben auch daran zu messen, ob es geeignet ist, die europäische Wirtschaft nach vorn zu bringen. Die Chemie ist nach der Ernährungswirtschaft die zweitstärkste Branche in Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung hatte im Dialog mit der chemischen Industrie einen Forderungskatalog zur Umsetzung des EU-Chemikalienrechtes erarbeitet. Eine Kernforderung war, dass es keine Doppeluntersuchungen geben darf. Bereits vorliegende Daten sollten weiter genutzt werden können. Zugleich wandte sich Sachsen-Anhalt vehement gegen den Plan, die Datenerhebung von der Produktionsmenge und nicht vom Risikopotential des Stoffes abhängig zu machen. Damit müssten die Firmen viel Zeit und Geld investieren, um letztlich auch eher unbedenkliche Stoffe registrieren zu lassen. Wernicke betonte aber auch: ¿Das Ziel der EU, das Chemikalienrecht umfassend neu zu gestalten, um somit Umwelt und Gesundheit besser zu schützen, wurde von uns nie in Abrede gestellt. Wir wollten jedoch Änderungen in der Umsetzung, damit nicht die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe geschwächt wird.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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