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Magdeburg, den 08.03.2005

Sachsen-Anhalt will Entschädigung für Hinterbliebene der Todesopfer des 17. Juni ? Bundesratsinitiative gestartet

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/05 Magdeburg, den 8. März 2005 Sachsen-Anhalt will Entschädigung für Hinterbliebene der Todesopfer des 17. Juni ¿ Bundesratsinitiative gestartet Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für Entschädigungsregelungen zugunsten der Hinterbliebenen (Ehegatten, Kinder, Eltern) der Todesopfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ein. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative. Die Angehörigen der Todesopfer des Volksaufstandes bekämen im Gegensatz zu den Hinterbliebenen der Maueropfer bislang keinerlei finanzielle Unterstützung, begründete Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker den Vorstoß, der auch in den übrigen ostdeutschen Ländern auf Zustimmung stößt. Mit der Initiative soll das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz geändert werden. Das Gesetz ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen von deutschen Gerichten in der DDR bzw. zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone ¿ somit werden die Betroffenen rehabilitiert. Diese strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen. Von diesen sind die Hinterbliebenen der Opfer des Volksaufstandes bislang ausgenommen. ¿Nach so vielen Jahren muss aus staatlicher Willkür begangenes Unrecht schnellstmöglich wieder gutgemacht werden¿, bekräftigte der Staatssekretär. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen während des Volksaufstandes 55 Menschen ums Leben gekommen sein. ¿Es handelt sich um Menschen, die auf der Straße erschossen sowie angeschossen wurden und im Krankenhaus an den Folgen verstarben. Unter bis heute ungeklärten Umständen gab es auch in der Untersuchungshaft oder auf dem Gefangenentransport Todesopfer¿, sagte der Staatssekretär. Die Hinterbliebenen dieser Opfer hätten nicht nur den Tod ihres Angehörigen zu überwinden, sondern zusätzlich in der DDR gegen sozialen Benachteiligungen kämpfen müssen, fügte er hinzu. Der Antrag soll abschließend in der Bundesratssitzung am 17. Juni 2005 beraten werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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