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Magdeburg, den 04.04.2005

Kabinett beschließt Entwurf für Familienfördergesetz/ Sozialminister Kley: Mehr Anreize für junge Familien schaffen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 119/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 119/05 Magdeburg, den 5. April 2005 Kabinett beschließt Entwurf für Familienfördergesetz/ Sozialminister Kley: Mehr Anreize für junge Familien schaffen Die Eckpunkte für das Familienfördergesetz in Sachsen-Anhalt stehen fest. Das Kabinett hat heute in Magdeburg den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für Familien in Sachsen-Anhalt verbessert und - soweit erforderlich - andere Landesgesetze angepasst.  Sozialminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: ¿Wir wissen, dass es bevölkerungspolitisch gesehen fünf vor zwölf ist. Wir wollen Anreize schaffen, um jungen Frauen und Männern die Entscheidung für ein Kind leichter zu machen. Neben einer exzellenten Kinderbetreuung gehören auch andere Faktoren zu einer familienfreundlichen Gesellschaft, beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier wollen wir ansetzen und neue Wege beschreiten.¿ Kley nannte insbesondere die Familienfreundlichkeitsprüfung, Anreize für Kommunen für mehr Familienfreundlichkeit, den Familienpass und spezielle Maßnahmen zur Unterstützung junger Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Kernpunkte des Familienfördergesetzes: 1. Familienfreundlichkeit soll als selbstverständliches Managementinstrument in Verwaltung und Wirtschaft etabliert werden. In der Landesverwaltung soll eine Familienfreundlichkeitsprüfung vor Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei Planung von Maßnahmen des Landes obligatorisch werden. Dabei sind die Auswirkungen auf Familien zu prüfen und die Anforderungen der Familienfreundlichkeit zu berücksichtigen. Damit geht die Verwaltung als gutes Beispiel für die Wirtschaft voran. Hier wird das Land weiterhin Anreize schaffen. Beispielhaft ist dabei das Landesmodellprojekt ¿Audit Beruf & Familie¿, bei dem bereits neun Firmen das Gütesiegel der Hertie-Stiftung ¿Familienfreundliches Unternehmen¿ erhielten. 2. Anreiz für Kommunen : Das Land verzichtet zugunsten der Kommunen auf seinen Anteil bei Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Kommunen können diesen dann zweckgebunden für Familienprojekte wie den Familienpass einsetzen. 3. Familienpass: Der Familienpass soll Familien gezielt unterstützen. Er bündelt für sie Leistungen in verschiedenen Bereichen (vergünstigter Einkauf in Partnergeschäften oder Vergünstigungen beim Besuch öffentlicher Einrichtungen). Außerdem unterbreiten angeschlossene Familienorganisationen (Familienverbände oder -zentren) den Familien spezielle Angebote zur Familienerholung oder Familienbildung. 4. Wohneigentum: Die Wohneigentumsbildung als einer der wichtigsten Faktoren für junge Menschen und Familien, im Land zu bleiben, soll stärker gefördert werden. Abweichend von der Gemeindeordnung, die lediglich eine wertentsprechende Abgabe von Vermögensgegenständen gestattet, sollen Familien auch Preisnachlässe beispielsweise beim Erwerb von kommunalen Grundstücken erhalten können.  Das Landesbauministerium wird darüber hinaus ein Wohnungsbauförderprogramm für junge Familien vorlegen. 5. Familienfreundlichkeit: Dazu gehören umfassende Informationen über Leistungen und Möglichkeiten der Familienförderung. Mit Informationsangeboten auf kommunaler Ebene und mit einem Familienratgeber des Landes sollen Mütter und Väter besser in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Pflichten familiengerecht wahrzunehmen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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